Brasilien wählt Nachfolger von Staatspräsident Lula da Silva

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Datum: 03. Oktober 2010
Uhrzeit: 09:24 Uhr
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Autor: Dietmar Lang
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In Brasilien haben die allgemeinen Wahlen begonnen. 135.804.433 Brasilianerinnen und Brasilianer sind aufgerufen, einen neuen Präsidenten, 27 Gouverneure, 54 Senatoren (zwei je Bundesstaat), 513 Abgeordnete für den Nationalkongress und 1.059 Abgeordnete für die Landesparlamente zu wählen. Insgesamt bestimmen die Wähler damit 1.654 Repräsentanten für die kommenden vier Jahre, lediglich die Senatoren werden für acht Jahre gewählt.

Unter den Wahlpflichtigen sind auch 200.392 brasilianische Staatsbürger im Ausland, die dort in 154 Städten die Wahllokale in Konsulaten und Botschaften aufsuchen. Sie können jedoch ausschliesslich ihre Stimme für den neuen Staatspräsidenten abgeben.

Die Wahllokale sind von 8 bis 17 Uhr entsprechend der jeweiligen Zeitzone geöffnet. Das Inselarchipel Fernando do Noronha (Pernambuco) liegt eine Stunde vor der brasilianischen Standardzeit BRT, die Bundesstaaten Acre, Amazonas, Mato Grosso, Mato Grosso do Sul, Rondônia und Roraima liegen in Bezug auf die Uhrzeit in der Hauptstadt Brasília um eine Stunde zurück.

Sämtliche Wahlvorgänge werden an elektronischen Urnen durchgeführt, die bereits im Jahr 2000 eingeführt wurden. Rund 420.000 der Urnen sind im Einsatz, weitere 57.000 Urnen stehen als Reserve für mögliche Ausfälle zur Verfügung.

In Brasilien existieren 418.748 Wahlbezirke mit 94.938 Wahllokalen. 2.181.622 Mitarbeiter verrichten an den Wahltischen am heutigen Sonntag ihren Dienst. Im Ausland wurden 621 Wahlbezirke auf 242 Wahllokale aufgeteilt. Über 7.000 zusätzliche Bundespolizisten sowie Soldaten der nationalen Streitkräfte sollen in Brasilien einen ruhigen Wahlverlauf garantieren.

Um seine Stimme abzugeben, muss der Wähler ein offizielles Dokument mit Lichtbild vorweisen. Wer seinen Wählerausweis vergessen hat oder vorzeigen kann, darf laut einer Entscheidung der obersten Wahlbehörde vom 30. September jedoch nicht an der Wahl gehindert werden. Anerkannt werden Personalausweis, Reisepass, Arbeitsbuch, Führerschein oder Reservistenausweis. Geburts- oder Heiratsurkunden werden jedoch nicht als Identitätsnachweis anerkannt.

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