Tochter geküsst: in Brasilien verhafteter Italiener mit Familie nach Hause geflogen

Datum: 12. September 2009
Uhrzeit: 11:37 Uhr
Ressorts: Panorama
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Autor: Dietmar Lang
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Haftverschonung: Der Italiener darf mit seiner Familie zunächst in sein Heimatland zurückkehren (Screenshot: Rede Globo)

Der italienische Tourist, dessen Fall international Aufsehen erregte, ist am Freitag (11.09.) in sein Heimatland zurückgeflogen. Ihm wird vorgeworfen, am 01. September in einer Strandanlage von Fortaleza seine 8-jährige Tochter mehrfach auf den Mund geküsst und unsittlich berührt zu haben. Ein 70- und 75 Jahre alte Ehepaar aus Brasília hatte ihn daraufhin angezeigt, er wurde noch am Ort des Geschehens festgenommen. Bis zum vergangenen Wochenende befand er sich in Untersuchungshaft, danach wurde er aufgrund von Kreislaufproblemen in ein Krankenhaus verlegt, wo er bis zur Freilassung verblieb.

Nach Abschluss der Zeugenaufnahmen hatte ein Gericht am Mittwoch über die Haftverschonung bis zum Prozess entschieden. Der Bauunternehmer aus der Nähe von Rom muss dafür jedoch diverse Auflagen erfüllen. So darf er in seinem Heimatland nicht umziehen und Italien nicht länger als acht Tage ohne vorherige Benachrichtigung der brasilianischen Justiz verlassen. Zudem muss er sich für weitere Befragungen und den Prozess zur Verfügung stellen und zwischenzeitlich auf keine andere Art und Weise straffällig werden.

Laut einem Justizsprecher hatten die Zeugenaussagen von zwei Mitarbeitern der Strandanlage Complexo Croco Beach am Praia de Future der im Nordosten Brasiliens gelegenen Metropole den Ausschlag für die positive Entscheidung gegeben. Demnach hatten beide im Gegensatz zu dem Rentner-Ehepaar keinerlei Vorgänge beobachtet, die Anzeichen für einen sexuellen Missbrauch von Schutzbedürftigen begründen würden. Es wären lediglich „Spielereien“ zwischen Vater und Tochter gewesen. Der Mann, der seit 12 Jahren mit einer Brasilianerin liiert ist, kommt mit der gemeinsamen Tochter seit 5 Jahren während des Familienurlaubs in die Anlage.

Vor seinem Flug nach Italien gab er telefonisch gegenüber einem Journalisten noch eine Stellungnahme über seine neuntägige Haft ab. Demnach plant er derzeit nicht, das Ehepaar zu verklagen. „Ich weiss nicht ganz genau, was sie bei der Anzeige gesagt haben, aber man sollte immer vorsichtig sein, wenn man eine andere Person anzeigt. Man muss wissen, wer diese Person ist, wer diese Person nicht ist, wer Vater ist, wer Tochter ist“ fügte er hinzu. Zudem bestätigte er, dass er müde und vor allem sehr froh sei, nun nach Hause zu fliegen. Die Umgangsformen mit seiner Tochter werde aufgrund des Vorfalls zukünftig ändern.

Das neue Anti-Pädophilie-Gesetz in Brasilien

Am 10. August 2009 wurde das Bundesgesetz Lei 12.015/2009 durch Veröffentlichung im brasilianischen Amtsblatt rechtskräftig und verschärfte das Strafgesetzbuch im Bereich der sexuellen Selbstbestimmung. Unter anderem wurde der Artikel 217-A eingefügt:

Missbrauch von Abhängigen
Art. 217-A. Geschlechtliche Vereinigung oder Ausübung eines anderen libidinösen Aktes mit Minderjährigen unter 14 Jahren:
Strafe – Haft, 8 (acht) bis 15 (fünfzehn) Jahre.

Für brasilianische Juristen kann das neue Gesetz zu unterschiedlich ausgelegt werden. Das grösste Problem sei die Subjektivität, denn neben dem Geschlechtsverkehr sei keineswegs klar definiert, was ein „libidinöser Akt“ sei. So könnten darunter körperliche Berührungen genauso fallen wie erzwungene Küsse oder ähnliches. Hier müsse unbedingt nach gearbeitet werden, um ein vernünftiges Gleichgewicht herstellen.

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