Tochter öffentlich geküsst: Tourist in Brasilien wegen sexuellem Missbrauch verhaftet

Datum: 03. September 2009
Uhrzeit: 11:33 Uhr
Ressorts: Panorama
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Autor: Dietmar Lang
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Der Vorfall ist Schlagzeile in der Tageszeitung von Fortaleza in Brasilien

Fortaleza in Brasilien gilt aufgrund seines tropischen Klimas und endloser Traumstrände als Urlaubsparadies. Doch die Metropole im Nordosten des Landes ist leider auch bekannt für Sextourismus und Kinderprostitution. Seit geraumer Zeit kämpft Brasilien gegen die sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen, führt strengere Einreisekontrollen bei Touristen durch, begrenzt die Aufenthaltsdauer und verschärft Verordnungen und Gesetze.

Eines dieser strengeren Gesetze ist erst seit rund 3 Wochen in Kraft und scheint nun mit voller Härte zuzuschlagen. Ein italienischer Familienvater hat nach Augenzeugenberichten seine 8-jährige Tochter in einem Schwimmbad auf den Mund geküsst und sitzt deswegen seit zwei Tagen in Untersuchungshaft. Ermittelt wird nun wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern unter 14 Jahren. Dem Mann drohen nach neuester Gesetzeslage in Brasilien zwischen 8 und 15 Jahren Haft.

Der 40-jähriger Italiener verbringt derzeit mit seiner brasilianischen Frau und der Tochter den Urlaub in Fortaleza. Am Dienstag besuchte die Familie den Praia do Futuro im Osten der Metropole. Laut eines örtlichen Polizeisprechers wurde er in einem Schwimmbad einer Strandanlage von anderen Gästen beobachtet, wie er dem Mädchen zwei Küsse auf den Mund gab. Daraufhin wurden die sich in der Nähe befindlichen Sicherheitskräfte der Militärpolizei verständigt, die den Mann fest nahmen.

Während die Augenzeugen zu Protokoll gaben, der Mann habe das Mädchen auf unanständige und anstössige Weise geküsst, wehrte sich die Mutter des Kindes vehement gegen die Anschuldigungen. Die Liebesbezeigungen seien vollkommen natürlicher Art und ihr Mann zeige stets ein liebevolles Verhältnis zu der Tochter. Zudem erlauben die italienischen Sitten ein solches Verhalten zwischen Vater und Kind.

Auf der örtlichen Polizeiwache sah man dies jedoch ein wenig anders. Der dienst habende Kommissar José Barbosa Filho entschied nach der Anhörung des Verdächtigen und der Augenzeugen auf möglichen Verstoss des neuen Paragrafen 217-A des Strafgesetzbuches (siehe unten). Der Mann wurde erkennungsdienstlich behandelt und in ein Untersuchungsgefängnis überführt. Innerhalb von 10 Tagen muss nun eine erste Untersuchung der Tat seitens der Polizei abgeschlossen und bei den Justizbehörden ein entsprechender Haftantrag gestellt werden.

Laut seinem Anwalt ist der Verdächtige „Opfer eines schrecklichen Missverständnisses“. „Der Tourist aus Brasília [Augenzeuge, A.d.R.] sah meinen Klienten mit dem Kind im Schwimmbad ohne zu wissen, dass es sich um Vater und Tochter handelt und beschloss sicherheitshalber die Polizei zu rufen“ erläuterte der Strafverteidiger Flávio Jacinto gegenüber der Tageszeitung Diário do Nordeste. Zudem seien im selben Bereich der Strandanlage auch die brasilianische Frau und einige Freunde des Ehepaares gewesen.

Die Mutter der Kindes hat gemäss dem Anwalt im Rahmen der Geschehnisse einen Zusammenbruch erlitten und musste medizinisch behandelt werden. Eine Zeugenaussage gegen ihren Mann habe sie abgelehnt. Es handele sich um eine gute Familienstruktur, die Beziehung dauere mittlerweile 12 Jahre. Das 8-jährige Mädchen sei das gemeinsame Kind des Paares und habe die italienische Staatsbürgerschaft, ergänzte der Anwalt gegenüber der Zeitung.

Das Kind wird nun aller Voraussicht ebenfalls im Beisein eines Psychologen zu den Vorfällen befragt. Zudem will Jacinto die soliden Lebensumstände des Verdächtigen anhand von entsprechenden Dokumenten nachweisen um so eine schnelle Entlassung aus der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Der Italiener ist nach Angaben seines Anwaltes als Bauunternehmer tätig.

Das neue Gesetz gegen sexuellen Missbrauch

Am 10. August 2009 wurde das Bundesgesetz Lei 12.015/2009 durch Veröffentlichung im brasilianischen Amtsblatt rechtskräftig und verschärfte das Strafgesetzbuch im Bereich der sexuellen Selbstbestimmung. Unter anderem wurde der Artikel 217-A eingefügt:

Missbrauch von Abhängigen
Art. 217-A. Geschlechtliche Vereinigung oder Ausübung eines anderen libidinösen Aktes mit Minderjährigen unter 14 Jahren:
Strafe – Haft, 8 (acht) bis 15 (fünfzehn) Jahre.

Für brasilianische Juristen kann das neue Gesetz zu unterschiedlich ausgelegt werden. Das grösste Problem sei die Subjektivität, denn neben dem Geschlechtsverkehr sei keineswegs klar definiert, was ein „libidinöser Akt“ sei. So könnten darunter körperliche Berührungen genauso fallen wie erzwungene Küsse oder ähnliches. Hier müsse unbedingt nachgearbeitet werden, um ein vernünftiges Gleichgewicht herstellen.

Screenshot: Diário do Nordeste

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