Brasilien: Italienischer Tourist unter Missbrauchsverdacht bleibt weiterhin in Haft

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Datum: 05. September 2009
Uhrzeit: 11:39 Uhr
Ressorts: Panorama
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Autor: Dietmar Lang
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Vater und Tochter verlassen nach dem "Vorfall" gemeinsam den Poolbereich der Strandanlage (Screenshot: Rede Globo)

Gegen den italienischen Touristen, der am Dienstag an einer Strandanlage in Fortaleza verhaftet wurde, werden weiterhin schwere Anschuldigungen erhoben. Der Familienvater soll seine 8-jährige Tochter in einem Schwimmbad mehrfach auf den Mund geküsst (mehr…) und damit sexuell belästigt haben. Er sitzt weiterhin in Untersuchungshaft, über eine mögliche Freilassung wird vermutlich erst in der kommenden Woche entschieden.

Der zuständige Kommissar Jesuíta Barbosa Filho veranlasste die Verhaftung auf Grundlage eines neuen Anti-Pädophilie-Gesetzes, welches am 10. August 2009 in Brasilien in Kraft trat (siehe unten). Wichtigste Belastungszeugen sind ein 70 und 75 Jahre altes Ehepaar aus Brasília. „Er ging mit seinen Händen in die intimen Bereiche des Mädchens und hielt sie dort fest, zudem hat er sie wie eine Erwachsene umarmt. Dies war uns bereits unangenehm, aber dann kam er an den Punkt, wo er sie im Abstand von wenigen Sekunden auf den Mund geküsst hat. Dies war nicht nur uns, sondern auch anderen Touristen äusserst unangenehm“ zitiert die Polizei die Zeugen, deren Identitäten weiterhin nicht bekannt sind.

Die Ehefrau des Verdächtigen bestätigte in einigen Teilen die Aussagen, erklärte jedoch, dass ihr Mann die gemeinsame Tochter stets oft umarme und küsse, dies jedoch niemals mit sexuellen Hintergedanken mache. Die Beziehung des Italieners mit der Brasilianerin dauert nach Angaben des Anwalts bereits 12 Jahre. Ob das Mädchen mittlerweile im Beisein von Psychologen vernommen wurde, ist nicht bekannt.

Nach brasilianischer Gesetzgebung wird gegen den Vater, dessen Alter je nach Medienquelle mit 40 oder 48 Jahren angegeben wird, nun aufgrund des Verdachtes von sexuellem Missbrauch von Kindern ermittelt. Drei Mitarbeiter der Strandanlage Complexo Croco Beach am Praia de Future der im Nordosten Brasiliens gelegenen Metropole konnten dies jedoch nach Medienberichten nicht bestätigen. Diese waren laut der Geschäftsführung an strategischen Punkten rund um den Pool positioniert und sollen generell alles Ungewöhnliche sofort melden. In einer regionalen Tageszeitung wird dazu die Kellnerin Síliva Germana zitiert, die den Vorfall selbst beobachtet haben soll. „Ich sah die beiden im Schwimmbecken, aber ich sah nichts, was meine Aufmerksamkeit erregt hätte. Ich sah überhaupt nichts schlimmes“ so Germana.

Auch andere Mitarbeiter und die Sicherheitskräfte vor Ort konnten bislang nichts zur Klärung beitragen. Die Anlage wird zwar von mehreren Kameras überwacht, allerdings werden die Bilder nur für eine Live-Beobachtung genutzt und nicht aufgezeichnet. Sie werden zudem auf der Webseite der Anlage ausgestrahlt. Alleinig das Verlassen der Anlage von Vater und Tochter liegt als Bildmaterial vor. Man sieht beide gemeinsam in ein Handtuch gewickelt den Poolbereich verlassen.

Laut dem Leiter der beliebten Anlage kommt die Familie bereits seit 5 Jahren regelmässig dorthin. Am besagten Tag trafen sie gegen 11.30 Uhr ein, der Vorfall ereignete sich gegen 16.30 Uhr. Der Mann sei ruhig und sachlich geblieben und habe auf das Eintreffen der Polizei gewartet, obwohl es im zu diesem Zeitpunkt frei stand, den Bereich zu verlassen. Damit konnte der Familienvater, der nach italienischen Medienberichten in der Nähe von Rom als Bauunternehmer tätig sein soll, von der dann eintreffenden Militärpolizei „in flagranti“ verhaftet werden, was nun die schon über viertägige Haft zumindest nach dem Gesetz rechtfertigt.

Das neue Anti-Pädophilie-Gesetz in Brasilien

Am 10. August 2009 wurde das Bundesgesetz Lei 12.015/2009 durch Veröffentlichung im brasilianischen Amtsblatt rechtskräftig und verschärfte das Strafgesetzbuch im Bereich der sexuellen Selbstbestimmung. Unter anderem wurde der Artikel 217-A eingefügt:

Missbrauch von Abhängigen
Art. 217-A. Geschlechtliche Vereinigung oder Ausübung eines anderen libidinösen Aktes mit Minderjährigen unter 14 Jahren:
Strafe – Haft, 8 (acht) bis 15 (fünfzehn) Jahre.

Für brasilianische Juristen kann das neue Gesetz zu unterschiedlich ausgelegt werden. Das grösste Problem sei die Subjektivität, denn neben dem Geschlechtsverkehr sei keineswegs klar definiert, was ein „libidinöser Akt“ sei. So könnten darunter körperliche Berührungen genauso fallen wie erzwungene Küsse oder ähnliches. Hier müsse unbedingt nach gearbeitet werden, um ein vernünftiges Gleichgewicht herstellen.

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