Per Dekret hat Brasiliens Staatspräsident Luiz Inácio Lula da Silva am vergangenen Montag den Verkauf von alkoholischen Getränken entlang der brasilianischen Bundesstrassen verboten. Die Regelung tritt am 01. Februar in Kraft und gilt landesweit. Wer gegen die Neuregelung verstösst, muss 1.500 R$ (ca. 580 Euro) Strafe zahlen, im Wiederholungsfall wird das Geschäft für zwei Jahre geschlossen. Alle Händler müssen sich nun bis zum 31. Januar darauf einstellen, es gibt keine Übergangsfristen. Die Einhaltung des Dekrets, welches später noch vom brasilianischen Parlament bestätigt werden muss, übernimmt die Bundesstrassenpolizei.
Zudem unterzeichnete der Staatspräsident einen Gesetzesentwurf zur Klassifizierung von alkoholischen Getränken. Derzeit fallen darunter nur Getränke, die über 13 Volumenprozent Alkohol verfügen. Mit der Neuregelung wird der Wert auf 0.5 Volumenprozent abgesenkt. Damit umfasst das Verkaufsverbot auch Mixgetränke und Bier.
Auch für Werbetafeln entlang der Bundesstrassen gelten neue Regelungen. So darf ab dem 01. Februar unter anderem nicht mehr für Zigaretten und alkoholische Getränke geworben werden. Die Getränke- und Werbewirtschaft hat bereits angekündigt, gegen die sämtliche Regelungen rechtlich vorzugehen. Der brasilianische Gesundheitsminister José Gomes Temporão hat zudem die Bevölkerung aufgefordert, Verstösse beim Verkauf von alkoholischen Getränken an Bundesstrassen unverzüglich den Behörden zu melden. Der Staat habe nicht die Kapazitäten, die Einhaltung der neuen Regelungen kontinuierlich zu überprüfen.
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der alkoholisierten Verkehrsteilnehmer in Brasilien stetig angestiegen. Bei über dreiviertel der Verkehrsunfälle mit Todesfolge wurde bei mindestens einem Fahrer Alkohol im Blut nachgewiesen. Die Regierung erhofft sich mit den neuen Gesetzen mehr Sicherheit auf den brasilianischen Strassen. In dem südamerikanischen Land gilt eine Höchstgrenze von 0.6 Promille.
Ich meine, die Folha d. SP schrieb vor zwei/drei Wochen noch was von 0,5 Promille.
Dann hat die Folha was falsches geschrieben! 😉
Codigo Transito (Lei 9503/1997):
Art. 276. A concentração de seis decigramas de álcool por litro de sangue comprova que o condutor se acha impedido de dirigir veículo automotor.
Grüsse aus Toledo, Dietmar
Danke für das Raussuchen!
Grüsse von Sao Paulo zurück nach Toledo, Chrizzo