In Brasilien werden Airbag für Fahrer und Beifahrer Pflicht. Staatspräsident Luiz Inácio Lula da Silva hat nun ein entsprechendes Gesetz zur Änderung der Strassenverkehrsordung unterzeichnet, welches im Februar vom brasilianischen Kongress angenommen wurde. Demnach müssen alle für den brasilianischen Markt produzierte sowie sämtliche importierten Fahrzeuge zukünftig diese Sicherheitsmerkmale aufweisen. Fahrzeuge für den Export sind davon ausgenommen.
Zunächst muss jedoch die oberste brasilianische Verkehrsbehörde eine entsprechende Norm festlegen. Einen gesetzlichen Zeitrahmen für die Verabschiedung gibt es jedoch nicht. Nachdem die Festlegung erfolgte, haben die brasilianischen Autobauer dann fünf Jahre Zeit, die Airbags in die laufenden Modelle einzubauen. Neuentwicklungen müssen bereits ein Jahr nach Einführung der Neuregulierung die Komponenten als Serienausstattung beinhalten. Irgendwann nach 2014 darf dann kein Fahrzeug in Brasilien mehr zugelassen werden, welches ohne die beiden Airbags vom Band läuft. Eine Pflicht zur Nachrüstung ist jedoch nicht geplant.
In der brasilianischen Verkehrsordnung sind bislang lediglich Kopfstützen und Gurt als Sicherheitsausstattung Pflicht. Weitere Normen legen zudem die Motoremissionen und Lärmgrenzwerte fest.