Drakonische Strafen sollen ab sofort in Brasilien das Fahren unter Alkoholeinfluss verhindern. Nach einem am vergangenen Freitag in Kraft getretenen Gesetz gilt ab sofort im grössten südamerikanischen Land die 0,0 Promille-Grenze. Den Verkehrssündern droht neben Geldstrafe, Führerscheinentzug und Beschlagnahmung des Fahrzeugs ab sofort sogar mehrjährige Haft.
Es war ein langwieriger Prozess bis zum Erlass des neuen Gesetzes (Lei 11.705/2008). Auf Initiative der brasilianischen Regierung wurde zuerst Ende Januar über ein Präsidentendekret der Verkauf von alkoholischen Getränken an Bundesstrassen verboten, sehr zum Ärger von Restaurantbesitzern, Raststätten oder Supermärkten, die dort ihre Geschäfte und Lokale unterhalten. Denn die brasilianischen Bundesstrassen führen auch durch die Städte hindurch. Immer mehr Ausnahmeregelungen wurden gerichtlich entschieden, bis das brasilianische Parlament das Dekret kippte. In einem neuen Entwurf hob der Kongress das Verkaufsverbot wieder auf und richtete den Fokus auf die Autofahrer. Denn in den vergangenen Monaten wurden seitens der Polizei in Brasilien mehr Geschäfte auf Einhaltung der Verordnung überprüft, als Autofahrer, die weiterhin mehr oder minder unbehelligt nach ein paar Bier nach Hause fahren konnten.
Nun herrscht in Brasilien ein „Lei seca“ – das „trockene Gesetz“. Kein Tropfen Alkohol oder anderes Rauschmittel darf der Fahrer eines Fahrzeugs zu sich genommen haben, einen Toleranzbereich gibt es nicht. 955 R$ Geldstrafe (ca. 382 Euro) und ein 1 Jahr Führerscheinentzug sind die geringsten Strafen bei Übertretung des Gesetzes. Zudem wird in der Regel bis zur Bezahlung des Bussgeldes und/oder der Verhandlung das Auto beschlagnahmt.
Wer betrunken in Brasilien einen Unfall verursacht, soll zukünftig direkt verhaftet werden und nur mit richterlicher Genehmigung wieder auf freien Fuss kommen, auch wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer involviert sind und keinerlei Personenschäden verursacht wurden. Denn Fahren unter Alkoholeinfluss ist prinzipiell keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern nun eine Straftat. Gleiches gilt für das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mind. 50 km/h oder der Teilnahme an illegalen Autorennen auf öffentlichen Strassen.
Wer mit über 0,6 Promille erwischt wird, darf sich ab sofort auf eine Haftstrafe zwischen 6 Monaten und drei Jahren, einer Geldstrafe sowie einem Entzug der Fahrerlaubnis von bis zu 5 Jahren einstellen. Hierbei spielt keine Rolle, ob eine direkte Gefährung des Strassenverkehrs vorlag oder ein Unfall verursacht wurde. Allerdings muss die Polizei hier ein Ermittlungsverfahren einleiten, Blutproben seitens der Gerichtsmedizin veranlassen und entsprechende Beweise vorlegen.
Bei Unfällen unter Alkoholeinfluss mit Personenschäden erhöht sich das Strafmass nochmals, bei Todesfolge wird der Vorfall in Brasilien zudem ab sofort als „schwere Straftat“ (ähnlich wie Vergewaltigung, Raub oder Mord) geahndet. Dann drohen dem Täter bis zu 20 Jahre Haft.