Gericht erlaubt Eintragung von „Lehgolaz“ in Geburtsurkunde

Datum: 19. April 2007
Uhrzeit: 10:46 Uhr
Leserecho: 1 Kommentar
Autor: Dietmar Lang
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Ein brasilianisches Gericht hat den Eltern die Zustimmung erteilt, ihren drei Monate alten Sohn „Lehgolaz“ nennen zu dürfen. Dem Urteil war ein Streit mit dem zuständigen Standesamt in der Kleinstadt Castro im Bundesstaat Paraná vorausgegangen, dessen Leiter die Eintrag verweigert hatte. Seiner Meinung nach dürfe er keinen Namen eintragen, der „den Träger zukünftig der Lächerlichkeit preisgibt“. (brasilienmagazin.net berichtete)

Die Eltern sind nun überglücklich. Wenn es ein Mädchen geworden wäre, so die Mutter in einem Zeitungsinterview, hätte sie es „Aicha“ genannt. Den Namen der dritten Frau des Propheten Mohammed hätte sie in einem Buch gelesen und als sehr schön empfunden.

„Lehgolaz“, ausgesprochen Légolas, ist eine Fantasiefigur in der Triologie „Der Herr der Ringe“. Die Figur des Elfs wurde in der Verfilmung von Orlando Bloom gespielt, den die Mutter zudem „als den schönsten Schauspieler des Films“ bezeichnete. Zudem sei der Elf ein „grosser Beschützer“.

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  1. 1
    DiterRio

    alle achtung!

    da kann man den eltern ja nur gratulieren..

    durch das pflanzen roter rosen (siehe leserbrief zu „fuer den frieden“) aendert sich nichts. vielmehr muss man schon individuell gegen die dinge ankaempfen. so wie es hier die eltern getan haben.

    alle achtung also. 18 und 23 jahre alt sind sie erst. man sieht: auch in brasilien laesst sich was bewegen, ganz ohne rosen.

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