Die brasilianische Gesundheitsbehörde Anvisa will in den kommenden Wochen neue Regelungen für die Werbung von alkoholischen Getränken verabschieden.
Geändert wird unter anderem die TV-Werbung. So ist es zukünftig untersagt, zwischen 8 und 20 Uhr im Fernsehen für alkoholische Getränke zu werben. Zudem müssen Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 0.5% nun generell mit Warnhinweisen versehen werden.
Die Warnhinweise sollen sich zudem ändern. Derzeit wird lediglich meist ein „Beba com moderação“ („Trinke gemässigt“) eingeblendet. Zukünftig stehen 13 Hinweise zur Verfügung, die rotierend eingeblendet werden müssen. Sie assozieren den Konsum von Alkohol mit Autounfällen und Schädigungen des Kindes bei Schwangerschaften bis hin zu Gewalt und sexuellem Missbrauch. Die Getränkewirtschaft hat nach Inkrafttreten des Gesetzes 180 Tage Zeit, die neuen Anforderungen umzusetzen.
Schon kurz nach der Verlautbarung kündigte die brasilianische Bierindustrie eine Klage gegen die Neuregelungen an, sollten sie tatsächlich verabschiedet werden. In Brasilien wird fast ausschliesslich für den Gerstensaft geworben. TV-Spots für Wein oder hochprozentige Spirituosen findet man dagegen fast gar nicht.