Wahlpflicht für Brasilianer im Ausland

Datum: 26. September 2006
Uhrzeit: 10:53 Uhr
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Autor: Dietmar Lang
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In Brasilien herrscht Wahlpflicht. Und so sind alle Brasilianer aufgerufen, am kommenden Sonntag ihre Stimme abzugeben. Wer dem nicht nachkommt, muss eine Strafe zahlen.

Aber wie aus der Überschrift ersichtlich, beschäftigt sich dieser Artikel mit den Brasilianern, die sich zu diesem Zeitpunkt in Deutschland aufhalten. Denn diese müssen logischerweise auch wählen. Nur sind die Wahllokale nicht gerade um die Ecke und eine Briefwahl oder Abstimmung über das Internet sieht das brasilianische Wahlgesetz nun einmal nicht vor.

Jeder Brasilianer ist normalerweise im Wahlregister eingetragen und hat einen sogenannten „Titulo eleitor“. Ohne diesen bekommt man z.B. keinen Reisepass, so dass ich davon ausgehe, dass alle Brasilianer in Deutschland entsprechend registriert sind. Und zwar entweder in ihrer Heimatgemeinde in Brasilien oder, wenn sie sie nach Deutschland umgemeldet haben, bei der brasilianischen Botschaft. Und auch nur dort können sie tatsächlich und nur persönlich ihre Stimme angeben.

Wo kann ich denn eigentlich in Deutschland wählen?

BERLIN: Brasilianische Botschaft in 10179 Berlin, Wallstrasse 57

FRANKFURT: Lessinggymnasium in 60322 Frankfurt/Main, Fürstenbergerstr. 166, etwa 100m vom Konsulat entfernt

MÜNCHEN: im Konsulat in 80538 München, Widenmayerstr. 47

Im Ausland wird nur der Präsident gewählt. Das Mitbringen von Mobiltelefonen zur Stimmabgabe ist nicht gestattet. Die Wahllokale sind von 08.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.

Allerdings benötigt man dafür eben einen „Titulo eleitor“ namens „ALEMANHA/ZZ“. Zur Beantragung benötigt man hierbei einen brasilianischen Identitätsnachweis (z.B. RG, Geburtsurkunde, CTPS, oder Heiratsurkunde) sowie die Meldebestätigung in Deutschland. Allerdings ist dies für die kommende Wahl viel zu spät. Die Umschreibung dauert, glaubt man den Internetseiten, um die 6 Monate.

Was ist, wenn man seiner Wahlpflicht nicht nachkommen kann?

Dann muss man sich im wahrsten Sinne des Wortes eine Entschuldigung ausstellen. Diese muss innerhalb von 60 Tagen nach der Wahl, beim 1. Wahlgang ist dies der 29.11.2006, bei dem Wahlamt einreichen, wo man gemeldet ist. Sollte man also nicht in Deutschland registriert sein, muss dieses Schreiben in den entsprechenden Ort nach Brasilien geschickt werden, und sei es auch die hinterste Provinz. Der Vordruck, welcher HIER als Word-Dokument erhältlich ist, muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Diese Entschuldigung kann auch bereits vor der Wahl weggeschickt werden. Sollte es zu einem 2. Wahlgang am 29. Oktober 2006 kommen, muss das Prozedere wiederholt werden. Die Frist dafür läuft dann am 27.12.2006 ab.

Ist man nur vorrübergehend im Ausland, so meldet man sich einfach innerhalb von 30 Tagen bei seiner zuständigen Wahlbehörde in Brasilien.

Links:
Oberste Wahlbehörde: http://www.tre-df.gov.br
Botschaft Berlin: http://www.brasilianische-botschaft.de
Konsulat Frankfurt: http://www.consbras-frankfurt.com
Konsulat München: http://www.brasilianisches-generalkonsulat.de

Ich hoffe, ich habe die Daten richtig und nahezu vollständig zusammengetragen. Ansonsten verweise ich auf die Seiten der brasilianischen Behörden. Für Anregungen, Kommentare und Erfahrungsberichte bin ich dankbar.

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