Der Fall des neunjährigen Mädchens, welches vom Stiefvater jahrelang sexuell missbraucht und nun im 4. Monat mit Zwillingen schwanger ist (mehr…), entwickelt sich in Brasilien zum Politikum. Nun hat sich die katholische Kirche von Pernambuco eingeschaltet und versucht eine von der Mutter bereits genehmigte Abtreibung zu verhindern. Die Ärzte sehen jedoch einen Schwangerschaftsabbruch alleine aus medizinischen Gründen als notwendig an (mehr…), besteht doch eine nicht unerhebliche Gesundheitsgefahr für das Kind. Der leibliche Vater hingegen stellte sich zwischenzeitlich auf die Seite der Abtreibungsgegner. Ein für gestern vorgesehener Eingriff wurde kurzfristig abgesagt. Auf Wunsch der Mutter wurde das schwangere Mädchen nun aus dem Krankenhaus entlassen.
Bereits am Samstag hatte die Mutter ihr Einverständnis für eine Abtreibung gegeben, welche aus medizinischen Gründen nach dem brasilianischen Gesetzbuch keinerlei gerichtliche Verfügung benötigt. Allerdings hatte sich dann der leibliche Vater im Gespräch mit den behandelnden Ärzten und Psychologen gegen einen Eingriff ausgesprochen. Er könne einen Abbruch nicht mit seinem Gewissen vereinbaren und wolle sich zudem erneut mit seiner Familie beraten. Der Mann ist nach Medienberichten Evangelik und sehr gläubig. Damit liegt die Entscheidung nun allerdings tatsächlich bei der Jusitz.
Auch die katholische Kirche hat sich mittlerweile in den Fall eingeschaltet. Der Erzbischof von Olinda und Recife, José Cardoso Sobrinho, hatte in den vergangenen Tagen bei den Ärzten sowie im regionalen Gerichtshof vorgesprochen und vehement eine Fortführung der Schwangerschaft gefordert. Seiner Aussage nach dürfen sich die „Gesetze der Menschen nicht über die Gesetze Gottes stellen“. Es sei „Mord an zwei Unschuldigen.“
Dem widersprechen derzeit massiv Aktivisten verschiedener Nichtregierungsorganisationen und Frauenverbände. Es sei eine medizinische Notwendigkeit, die vom Gesetz so vorgesehen sei und nicht in Frage gestellt werden dürfe. Alleine die Ursache der Schwangerschaft aufgrund sexueller Gewalt rechtfertige einen Abort.
Die Mutter hat aufgrund des grossen Medieninteresses und der verfahrenen Situation gestern die Entlassung ihrer Tochter beantragt und hat mit ihrer Tochter das Krankenhaus gewechselt. Dieses Recht steht ihr als fürsorgepflichtige Person des Kindes zu, allerdings musste sie eine Erklärung unterzeichnen, dass sie die volle Verantwortung für den Gesundheitszustand des Mädchens übernimmt. Für die Neunjährige besteht derzeit jedoch keine akute Gesundheitsgefahr.