Die Brasilianerin Paula Oliveira muss sich am 16. Dezember dieses Jahres wegen Irreführung der Rechtspflege vor einem Gericht in der Schweiz verantworten. Der zuständige Staatsanwalt in Zürich hatte erst im Oktober offiziell Anklage gegen die 26-jährige erhoben, auf einen Antrag auf Untersuchungshaft jedoch verzichtet.
Die Juristin blieb damit unter strengen Auflagen bis zum Prozessbeginn auf freiem Fuss, sie darf das Land jedoch nicht verlassen. Bei einer Verurteilung drohen ihr bis zu 3 Jahre Haft. Die Verhandlung findet am Zürcher Bezirksgericht statt.
Die aus Recife im Bundesstaat Pernambuco in Brasilien stammende Oliveira hatte im Februar behauptet, von Neonazis überfallen und grausam gefoltert worden zu sein. Dabei habe sie ihre ungeborenen Zwillinge verloren. Als angeblichen Beweis sollten dabei Schnittverletzungen an Bauch und Beinen dienen. Die brasilianische Regierung verurteilte den „fremdenfeindlichen Akt“ und sorgte damit zu diplomatischen Spannungen zwischen beiden Ländern.
- Update 16.12.2009: Paula Oliveira lediglich zu Geldstrafe verurteilt
Bereits kurz darauf stellte sich heraus, dass die 26-jährige zum mutmasslichen Tatzeitpunkt weder schwanger war, noch überfallen wurde. Die Schnittwunden hatte sie sich selbst zugefügt. Die Brasilianerin leidet laut Auskünften ihrer Familie unter Lupus, einer Krankheit, die das Immunsystem angreift und im Extremfall psychische Störungen verursachen kann. Ende Mai liess sich Oliveira bereits auf eigenen Wunsch in die Psychiatrie einweisen. Sie ist die Tochter eines einflussreichen brasilianischen Anwaltes arbeitete bis zum Vorfall bei einer dänischen Reederei in Zürich.