Ab sofort Genehmigung für Raves und Baile Funk Partys in Rio erforderlich

Datum: 19. Juni 2008
Uhrzeit: 15:30 Uhr
Ressorts: Kultur & Medien
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Autor: Dietmar Lang
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Spontane oder kurzfristig einberaumte Raves oder Baile Funk Partys gehören in Rio de Janeiro – zumindest versucht der Gesetzgeber dies umzusetzen – schon bald der Vergangenheit an. Nach einem heute unterzeichneten Gesetz (Lei 5.265) bezüglich der Reglementierung von Veranstaltungen mit elektronischer Musik sind solche Veranstaltungen ab sofort genehmigungspflichtung und müssen mindestens 30 Werktage vorher beantragt werden. Zudem sind verschiedene weitere Auflagen zu erfüllen.

– Der Veranstaltungsort muss mit Filmkameras ausgestattet sein, die Veranstaltung muss mitgeschnitten werden und das Filmmaterial muss mindestens sechs Monate nach der Veranstaltung den Polizeibehörden zur Verfügung gestellt werden können.

– Am Eingangsbereich müssen die Besucher kontrolliert werden, auch hier müssen Kameras installiert sein. Zudem ist dort auf ausreichende Beleuchtung zu achten.

– Für jeweils 50 Besucher muss eine Herren- und eine Damentoilette zur Verfügung stehen, Chemieklos dürfen ebenfalls verwendet werden.

– Die Auslegung und Verwendung des Gesetzes obliegt der Behörde für öffentliche Sicherheit (Secretaria de Segurança) des Bundesstaates, welche auch die Einhaltung der neuen Regeln überwacht. Zudem können zukünftig nur noch natürliche oder juristische Personen solche Veranstaltungen durchführen.

– Bei der Beantragung eines solchen Events sind seitens einer juristischen Person folgende Unterlagen einzureichen: CPNJ (ausgestellt von der Steuerbehörde), Nachweis über die Lautsprecheranlage, Nennung des Verantwortlichen für die Technik, Vertrag mit einer von der Polizei autorisierten privaten Sicherheitsfirma, Nachweis über die Installation von Metalldetektoren, Nachweis über die Kameras und Möglichkeiten der Aufnahme, Nachweis über die Verfügbarkeit eines Notarztes inkl. Sanitäter sowie eine Freigabe des Veranstaltungsortes durch die zuständige Polizeidienststelle, dem dortigen Polizeibatallion und der örtlichen Feuerwehr.

– Als Privatperson sind eine Kopie des Personalausweises sowie der Steuerkarte, einem Nachweis über die Lautsprecheranlage sowei die Freigaben der zuständigen Behörden (Polizei und Feuerwehr) einzureichen.

– Nicht zuletzt kann die Behörde die Veranstaltungsdauer, die maximal 12 Stunden betragen darf, zusätzlich begrenzen, um die öffentliche Ruhe und Ordnung zu gewährleisten. Der Veranstalter erhält mit der Genehmigung ein Schriftstück, auf dem Beginn und Ende der Veranstaltung festglegt sind. Zudem kann die Genehmigung jederzeit widerrufen werden, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet scheint.

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