Nur eine Person darf in den staatlichen Gefängnissen Brasiliens sein Handy bei sich tragen: der Direktor. Für alle anderen – Häftlinge, Besucher, Wärter, Dienstleister – gilt: das Handy muss draussen bleiben!
Dies sieht ein neues Dekret der Bundesregierung vor, welches mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten ist. Die nun generelle Verordnung gilt bereits in einigen Hochsicherheitshaftanstalten wie in Cataduvas im Bundesstaat Paraná.
Im Dekret heisst es, dass das Tragen eines Telefones zur Benutzung berechtigt. Ein Telefonierverbot wäre also nicht durchzusetzen, daher müssten die Apparate am Eingang abgegeben werden.
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