Das berühmte Hotel Tropical das Cataratas im Iguaçu-Nationalpark darf ab sofort wieder offiziell Alkohol verkaufen. Dies bestätigte ein Gericht in Foz do Iguaçu per einstweiliger Verfügung und setze damit das seit dem 01. Februar geltende Verkaufsverbot (mehr…) von Getränken mit über 0.5 Volumenprozent Alkohol an brasilianischen Bundesstrassen ausser Kraft. Das Hotel liegt direkt an der durch den Nationalpark führenden BR-469 auf Kilometer 28 und war dadurch durch das Dekret betroffen. Von der nun veröffentlichten Verfügung sind auch über 100 weitere Hotels, Bars, Supermärkte und Restaurants im Bereich der Stadt Foz do Iguaçu betroffen.
Durch das ganze Land zieht sich inzwischen ein Band an Ausnahmeregelungen. Prinzipiell wird das Verkaufsverbot von Alkohol zur Reduzierung von Unfällen und Verkehrstoten begrüsst, allerdings werden die brasilianischen Bundesstrassen bei der Durchquerung von Ortschaften nicht unterbrochen. Damit sind in vielen kleinen Gemeinden, aber auch in Metropolen wie Brasília simple Supermärkte oder Restaurants im Innenstadtbereich betroffen, nur weil sie an einer Hauptverkehrsstrasse liegen.
Auf der Karte sieht man schön die BR-469 links vom Hotel. Auch wenn sie innerhalb des Nationalparks liegt und ohne gesonderte Erlaubnis nicht befahrbar ist, bleibt es eine Bundesstrasse.Hotel Tropical das Cataratas an der BR-469
Schon kurz nach Inkrafttreten des präsidialen Dekrets klagte die lokale Gaststättenvereinigung im Hauptstadtdistrikt dagegen und erhielt eine neuerliche Erlaubnis (mehr…). Auch in Curitiba wurde bereits nach wenigen Tagen einer Churrascaria wieder die Ausschankgenehmigung erteilt (mehr…).
Nun dürfen sich also Übernachtungsgäste im Naturpark von Foz do Iguaçu in unmittelbaren Nähe der gigantischen Wasserfälle am Abend wieder ein Bierchen gönnen oder eine gute Flasche Wein aufmachen. Dass die inmitten der Natur von der Prohibition betroffenen Touristen durch den zwangsweisen Verzehr von Mineralwasser und Orangensaft die Verkehrstoten in Brasilien reduziert haben könnten, fand nämlich auch der zuständige Richter mehr als zweifelhaft.