Zwei Staatsbürgerschaften können einen Aufenthalt in Brasilien komplizieren. Diese Erfahrung machte jetzt eine Brasilianerin mit spanischer Staatsbürgerschaft, welche mit ihrer Tochter auf die iberische Halbinsel zurückfliegen wollte. Das 22 Monate alte Baby war mit ihr nach Brasilien unter Vorlage des brasilianischen Passes eingereist, bei der Ausreise wurde jedoch der spanische Pass des Kindes vorgelegt.
Wie die zuständigen Beamten am Flughafen von Salvador da Bahia bestätigten, wurde die Ausreise des Kindes verweigert, da bei Ein- und Ausreise dasselbe Dokument vorgelegt werden muss. Zudem muss eine entsprechende Reisegenehmigung für das Kind vom anderen Elternteil unterzeichnet werden, wenn es nur in Begleitung eines Elternteil ausreisen will. Diese Vorgehensweise gilt für alle brasilianischen Kinder, welche das Land verlassen wollen. Der Vater des Kindes ist Spanier.
Nach Aussage der Bundespolizei hätte die Mutter ausreisen können, zog es aber vor, bei ihrem Kind in Brasilien zu bleiben.