Spanische Staatsbürger müssen ab sofort bei einer Einreise nach Brasilien wesentlich schärfere Bestimmungen einhalten als bisher. Dies teilte das brasilianische Aussenministerium am heutigen Montag (2.) mit. Das Ministerium begründet den Schritt mit dem Prinzip der Reziprozität, wodurch die Bestimmungen beider Länder bei der Einreise ihrer jeweiligen Staatsbürger in das andere Land angeglichen werden sollen. Faktisch ist es jedoch eine Antwort auf die fortwährende Einreiseverweigerung Spaniens zahlreicher Brasilianer und Brasilianerinnen aufgrund fehlender Dokumente oder Nachweise über entsprechende finanzielle Mittel.
Wie das Aussenministerium ausführte, gilt die Neuregelung mit sofortiger Wirkung. Spanische Staatsbürger müssen bei der Ankunft in Brasilien an den Grenzkontrollen unter anderem ein Hin- und Rückflugticket und eine Hotelreservierung nachweisen. Falls sie bei Familienangehörigen oder Bekannten wohnen wollen, muss ein entsprechendes Einladungsschreiben mit beglaubigter Unterschrift und Wohnsitznachweis vorgelegt werden.
Zudem verlangt Brasilien ab sofort eine entsprechende Reisekasse für den Aufenthalt im „país tropical“. Der entsprechenden Geldwert wurde auf 170 Reais (derzeit ca. 70 Euro) pro Tag und Tourist festgelegt. Die Mitnahme von Bargeld kann durch den Besitz einer Kreditkarte entfallen, hierbei darf jedoch die errechnete Gesamtsumme für den Aufenthalt das Kartenlimit nicht überschreiten. Auch dies muss durch entsprechende Abrechnungen oder Kontoauszüge belegt werden.
Bislang mussten Touristen aus Spanien keine Geldmittel für ihren Urlaub im größten Land Südamerikas nachweisen. Zudem mussten Besucher aus Spanien nicht erklären, ob sie während ihres Aufenthaltes in einem Hotel oder bei Familienangehörigen oder Freunden untergebracht sind.
Die neuen Bedingungen für spanische Staatsbürger bei einer Einreise nach Brasilien im Überblick:
- Vorlage von Hin- und Rückflugticket
- Nachweis von mindestens 170 Reais an Geldmitteln pro Aufenthaltstag. Möglichkeit der Vorlage einer Kreditkarte inklusive des Nachweises, dass das Kartenlimit mindestens der errechneten Summe für den geplanten Aufenthalt entspricht
- Im Fall eines Hotelaufenthalts die Vorlage einer entsprechenden Reservierung
- Im Fall einer privaten Unterkunft die Vorlage eines Einladungsschreiben mit beglaubigter Unterschrift und Wohnsitznachweis des Unterzeichners
Alleine 2010 waren an Spaniens Aussengrenzen etwa 1.600 brasilianische Staatsbürger aufgrund des Verdachts abgewiesen worden, sie wollten nach der Einreise illegal im Land verbleiben und ohne Genehmigung eine Arbeit aufnehmen. Nachdem im vergangenen Jahr zahlreiche diplomatische Gespräche auf höchster Ebene geführt wurden, sank die relative Zahl der Einreiseverweigerungen zwar leicht. Durch das ständige steigende Reiseaufkommen wird jedoch auch jetzt noch monatlich rund 140 Brasilianern oder Brasilianerinnen von den spanischen Behörden die Einreise verwehrt.
So was sollte Deutschland auch für alle Ausländer einführen!