Zoll – Freigrenzen in Foz do Iguaçu

Datum: 07. Juni 2006
Uhrzeit: 11:13 Uhr
Ressorts: Tourismus
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Autor: Dietmar Lang
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Wer hat noch nicht vom Einkaufsparadies Ciudad del Este in Paraguay gehört. Die Geschäfte locken dort mit zollfreiem Wareneinkauf, Elektronikschnäppchen und vielem mehr. Und viele Touristen verbinden einen Besuch der Cataratas in Foz do Iguaçu mit einer Einkaufstour über die Freundschaftsbrücke ins benachbarte Paraguay. Und manchmal gibt es dann bei der Rückkehr nach Brasilien die böse Überraschung. Daher hier einmal die wichtigsten Bestimmungen:

Ein Tourist, der aus Argentinien oder Paraguay über die internationalen Brücken (auf dem Landweg) zurückkommt, hat eine Warenfreigrenze von 300 US-Dollar. Wer mit dem Flugzeug aus Buenos Aires oder Asunción auf den internationalen Flughafen von Foz do Iguaçu einreist, darf Waren im Wert von 500 US-Dollar zollfrei einführen.

Diese Wertgrenzen dürfen einmal alle 30 (dreissig) Tage je Person ausgeschöpft werden. Sie sind nicht übertragbar. Für alle Produkte über diesen Grenzwerten wird ein Zoll von 50% erhoben.

Bei Einreise nach Brasilien muss der Tourist bei der Zollberhörde unaufgefordert vorstellig werden und eine entsprechende Deklaration abgeben, auch für die Waren, welche die 300 US-Dollar nicht überschreiten. Dieses Formular enthält die persönlichen Daten, die Menge der Produkte, die Beschreibung und den Wert der Güter.

Dies ist auch unbedingt zu empfehlen. Denn wer zum Beispiel von Foz do Iguaçu mit dem Auto oder Reisebus in Richtung Curitiba weiterfährt, wird oftmals – natürlich nicht immer – an der im Hinterland gelegenen Zollstation auf der BR-377 rausgewunken. Und wer dort die Formulare nicht vorlegen kann, muss sich auf Beschlagnahmung oder Zollerhebung gefasst machen. Ärger, der sich also durchaus vermeiden lässt, wenn man unterhalb der Wertgrenzen einkauft und alles ordentlich bei Wiedereinreise anmeldet.

Bei hochwertigen und nagelneuen Digitalkameras, die extra für den Brasilienurlaub angeschafft worden sind, empfiehlt es sich sogar, eine Fotokopie der deutschen Rechnung – wo klar das Modell aufgeführt ist – mitzuführen. Damit ergibt sich zum einen ein Besitzanspruch und zum zweiten erübrigt sich der Verdacht der illegalen Einfuhr aus Paraguay. Der brasilianische Zoll hat nämlich ein Leitmotiv: Jeder der als Foz do Iguaçu kommt ist ein potentieller Schmuggler. Und da es aufgrund des kleinen Grenzverkehrs keine Ein- und Ausreisestempel gibt, kann man sich auch nicht mit den blanken Seiten seines Passes rausreden, dass man die Freundschaftsbrücke gar nicht überschritten hätte.

Auch die Busgesellschaften weisen inzwischen beim Fahrkartenverkauf darauf hin, dass sämtliche in Paraguay gekauften Waren deklariert werden müssen und Zigaretten überhaupt nicht mitgeführt werden dürfen. Wenn man nun all diese Zustände im Zusammenhang sieht, versteht man vielleicht eher die andauernden Proteste und Blockaden der paraguayischen Händler.

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