Bolivien will zukünftig Produkte aus Koka-Blättern exportieren

Datum: 13. März 2008
Uhrzeit: 00:29 Uhr
Ressorts: Südamerika
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Autor: Dietmar Lang
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Die bolivianische Regierung hat heute eine Investion von 300.000 US-Dollar in die Industrialisierung und Kommerzialisierung der Koka-Pflanze angekündigt, um die Endprodukte dann zu exportieren. Wie der „Vizeminister für Koka“, Gerónimo Meneses, ankündigte, existieren in seinem Land konkrete Pläne, um aus den Koka-Blättern Infusionen herzustellen, die für die Märkte in Venezuela und Kuba bestimmt sind. Aber auch in die Mitgliedsstaaten der europäischen Union sollen zukünftig Produkte exportiert werden, die auf Basis der vielfach gescholtenen Pflanze hergestellt wurden.

Die Blätter der Kokapflanze dienen den Indios noch heute als wichtige Nahrungsergänzung (Foto: Wikipedia)Meneses betonte in diesem Zusammenhang, dass die Koka-Pflanze in Bolivien ein Teil der Kultur sei und in seiner ursprünglichen Form eben keinesfalls Kokain. Der Plan der industriellen Verarbeitung wurde im Rahmen eines Einspruchsverfahrens seitens der bolivianischen Regierung der UN-Kommission für Betäubungsmittel in Wien vorgelegt, die Koka als Betäubungsmittel klassifiziert hatte und derzeit die traditionelle Verwendung des Koka-Blattes in Bolivien und Peru verbieten will. Die Blätter der Coca-Pflanze dienen den Indios noch heute als wichtige Heilpflanze und Nahrungsergänzung. Sogar als Teebeutel werden die getrockneten Blätter in diesen Ländern verkauft. Eine Einfuhr nach Deutschland ist jedoch verboten (mehr …).

Laut dem Plan der bolivianischen Regierung sollen zukünftig insgesamt 4.000 Tonnen jährlich in die Produktion einfliessen. 1.500 Tonnen sind für Infusionen eingeplant, 2.000 Tonnen sollen zu Mehl verarbeitet werden und von den restlichen 500 Tonnen sollen Bio-Medikamente hergestellt werden.

Die Anbauflächen sollen durch verbesserte Bewirtschaftung von derzeit 25.400 Hektar auf 20.000 Hektar gesenkt werden. Laut der bolivianischen Gesetzgebung sind im Moment jedoch nur 12.000 Hektar offiziell erlaubt. Die entsprechende Verordnung soll daher demnächst nach oben angepasst werden.

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