Bereits acht Tage nach der Zustimmung der Justizversammlung des Bundesstaates São Paulo wurde ein Gesetz unterzeichnet und ist somit rechtswirksam geworden, welches den Verkauf von Mützen, Jacken und allen anderen Uniformteilen der Bundes-, Militär- und Zivilpolizei sowie von Vollzugsbeamten in Haftanstalten, städtischen Ordnungshütern sowie den militärischen Streitkräften Brasiliens im Bundesstaat São Paulo verbietet.
Das Gesetz mit der Nr. 12.636, welches von Vanderlei Siraque von der Arbeiterpartei PT eingebracht wurde, benötigte insgesamt 5 Jahre bis zu seiner Verabschiedung. Darin ist nun auch verankert, dass jegliche Acessoirs und Bekleidungsteile, welche die Sicherheitskräfte in der Ausübung ihres Dienstes verwenden, zukünftig zentral registriert und mit der der Nummer des Polizisten, dem es gehört oder benutzt, gekennzeichnet werden müssen.
Die Überprüfung des Einzel- und Grosshandels nach Uniformen und Uniformteilen erfolgt nun durch das Amt für öffentliche Sicherheit und durch die Zivilpolizei. Die Strafe für Verstösse gegen das Gesetz liegt bei umgerechnet rund 11.000 Euro und der sofortigen Schliessung des Geschäftes. Auch Kostüme, die normalerweise zum Carnaval getragen werden und den Originaluniformen täuschend ähnlich sehen, sind von dem Verkaufsverbot betroffen.