Der oberste Gerichtshof hat in letzter Instanz nun die posthume Adoption eines siebenjährigen Mädchens aus Rio de Janeiro bestätigt. Ein ehemaliger Militärangehöriger hatte den Adoptionsprozess eingeleitet, war allerdings vor dessen Abschluss im Alter von 71 Jahren verstorben. Danach erst hatte ein Gericht in Rio de Janeiro die Adoption bewilligt. Die Geschwister des Mannes wollten nun mit allen Rechtsmitteln dieses Urteil rückgängig machen.
Ausschlaggebend für den obersten Gerichtshof war, dass der Mann zu Lebzeiten die Adoption eingeleitet hatte. Nach dem Gesetz darf das Kind auch nach dem Ableben des Antragstellers diesem zugesprochen werden, wie das Gericht in Rio de Janeiro schon richtig entschieden hatte. Die Geschwister hatten dagegen Klage beim obersten Gerichtshof eingereicht, welcher diese nun abwies. Nach dem Urteil ist das Mädchen nun Alleinerbin des eventuellen Vermögens, über das keine Angabe gemacht wurde.
Um mit ihrer Klage erfolgreich zu sein und damit die Alleinerbschaft des Kindes zu verhindern, erklärten die Geschwister, der Mann sei gar nicht in der Lage gewesen, ein Kind zu adoptieren. Neben seinem fortgeschrittenen Alter (71 Jahre) sei er „allein stehend, systematisch und aggressiv“ gewesen. Er hätte dem Mädchen niemals ein vernünftiges Elternhaus bieten können.
Der Gerichtshof jedoch beruft sich bei seinem Urteil prinzipiell auf die Feststellung, dass ohne Zweifel bewiesen sei, dass er zu Lebzeiten den Wunsch geäussert habe, ein Kind zu adoptieren. Dass der Adoptionsprozess nicht abgeschlossen wurde, sei nur eine Konsequenz des Ablebens des Antragstellers gewesen. Zudem hätten die Richter in Rio de Janeiro das frühere Urteil unter anderem damit begründet, dass ein persönliche Beziehung zwischen den beiden bestanden hätte, die bereits während des Verfahrens von Psychologen positiv bewertet wurde.