In Brasilien weilende Ausländer können von der brasilianischen Polizei zukünftig deutlich leichter festgenommen und ausgeliefert werden. Brasiliens Präsidentin Dilma Rousseff unterzeichnete dieser Tage das entsprechende Gesetz, welches nicht nur die Unterbringung in Vorsorgehaft massiv vereinfacht. Auch Auslieferungsgesuche sollen dadurch in Zukunft deutlich schneller bearbeitet werden können.
War es bisher dem Außenministerium vorbehalten, über Auslieferungsgesuche zu entscheiden, erhält nun die brasilianische Justiz in vielen Fällen mehr Handlungshabe. Allerdings gilt dies zunächst nur für die Fälle, in denen zwischen den beteiligten Ländern bereits ein entsprechendes Abkommen besteht.
Die Anträge können von nun an direkt an die zuständigen Justizabteilungen gestellt werden. Von dort werden sie an den Obersten Gerichtshof weitergeleitet. Bisher mussten die Gesuche zunächst im Außenministerium zu einer Vorentscheidung eingereicht werden, bevor dieses dann die Justizabteilung einschaltete, welche wiederum den Antrag an den Gerichtshof übersandte.
Auch bei der Vorsorgehaft von Ausländern wird mit Beginn diesen Monats ähnlich verfahren. Die Präventivmaßnahme ist nun schon möglich, selbst wenn noch kein Auslieferungsgesuch gestellt wurde, naxch Meinung der Justiz allerdings dringender Handlungsbedarf besteht. Auch hier fällt nun der „Umweg“ über das Außenministerium weg.
Nach dem neuen Gesetz bleiben die Gesuche künftig aber nicht nur den unmittelbar betroffenen Staaten vorbehalten. Auch Interpol kann nun Anträge auf Vorsorgehaft stellen. Nachweisen muss die internationale Polizeibehörde jedoch einen im Ausland ausgestellten Haftbefehl .