Ein Gericht in São Paulo hat den deutschen Autobauer BMW zu einem Schmerzensgeld von 300.000 Reais (ca. 100.000 Euro) verurteilt. Begünstigte der Entscheidung sind die Witwe und die Tochter des Sertaneja-Künstlers José Henrique dos Reis – besser bekannt als João Paulo. Der Künstler, der gemeinsam mit dem heute noch populären Daniel ein erfolgreiches Duo darstellte, starb im September 1997 im Alter von 37 Jahren bei einem Verkehrsunfall auf der Heimfahrt von einem Konzert.
Der Richter Rodrigo Cesar Fernandes Marinho von der 4. Zivilkammer der Millionenmetropole verurteilte die bayerische KFZ-Schmiede neben den jeweils 150.000 Reais für die Hinterbliebenen zudem zur Zahlung einer Pension in Höhe von 2/3 der damaligen Monatseinnahmen des Sängers. In einer kurzen schriftlichen Stellungnahme erklärte sich BMW „nicht einverstanden mit der Entscheidung“ und kündigte Berufung an.
Der Klägeranwalt hingegen zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Ein Gutachten habe eindeutig ergeben, dass der Sänger, der den BMW 328i auf einer Autobahn im Bundesstaat São Paulo gesteuert hatte, aufgrund technischer Mängel die Kontrolle über das Fahrzeug verloren habe. Demnach sei der rechte vordere Reifen geplatzt, der Wagen habe sich mehrfach überschlagen und sei von der Straße abgekommen. Anschliessend habe sich durch den Kontakt mit dem Katalysator und auslaufenden Benzin ein Feuer entzündet, in dessen Folge das Fahrzeug explodierte und den im Fahrzeug gefangenen Künstler tötete.
Vor zehn Jahren war BMW hatte ein Gericht noch entschieden, dass dem Autobauer an dem fatalen Unfall keine Schuld träfe. Damals sei die polizeiliche Untersuchung jedoch nur „oberflächlich“ durchgeführt worden, so der Anwalt der Angehörigen. Inzwischen stünden jedoch bessere technische Möglichkeiten für eine intensivere Untersuchung zur Verfügung, die das Gericht nun selbst angeordnet hätte. Dadurch sei die Schuld von BMW nun klar bewiesen worden, so der Anwalt abschließend.
Mit Schmerzensgeld und Pensionsansprüchen gab das Gericht damit der Klägerin in zwei von drei Punkten nach. Die Forderung auf Zahlung von „entgangenen Gewinn“ bei einer (hypothetisch betrachteten) Fortführung der zum damaligen Zeitpunkt erfolgreichen Künstlerkarriere bis zur Pension lehnte das Gericht allerdings ab.