Flucht vor dem Knast

Datum: 21. Oktober 2006
Uhrzeit: 17:47 Uhr
Ressorts: Panorama
Leserecho: 1 Kommentar
Autor: Dietmar Lang
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Soeben habe ich eine Meldung über einen Unfall gelesen. Sofort kam mir obige Überschrift in den Sinn. Ich würde glaube ich erst einmal dasselbe tun. Später kann man immer noch sehen, was passiert. Aber zuerst einmal die Meldung in Kurzform:

Im Norden Paranás ereignete sich ein Verkehrsunfall. Ein 40-Tonner, voll beladen mit Mais stiess mit einem Reisebus zusammen. Der Fahrer und 4 weitere Insassen des Reisebusses starben, weitere 27 wurden verletzt, sieben davon schwer. Die Schuldfrage ist absolut unklar. Der Fahrer des LKW flüchtete vom Unfallort.

Da kommt mir zwar sofort Fahrerflucht und unterlassenen Hilfeleistung in den Sinn, aber auch Gefängnis. Denn bei ungeklärter Schuldfrage kommt man erstmal hinter Gitter. Und manchmal mahlen die Mühlen in Brasilien sehr langsam bis zur Klärung der Schuldfrage oder einem eventuellen Prozess. Die Kaution ist logischerweise für einen LKW-Fahrer viel zu hoch, also bleibt er Monate, wenn nicht sogar Jahre im Knast. Keine tollen Aussichten. Und wenn man dann wie ich noch Ausländer ist, kompliziert sich das Ganze erst Recht.

Doch wenn man sich nun 48 Stunden vor der Polizei verstecken kann, dann kann man wohlmöglich in Freiheit den Prozess arwarten. Dabei Geld verdienen und seinen Anwalt beauftragen, alles mal ruhig angehen zu lassen und Zeit zu schinden. Ein legitimes Recht in Brasilien. Denn bis 48 Stunden nach der Tat gilt es „in flagranti“, danach nicht mehr. Und nur wenn die Polizei jemanden „in flagranti“ erwischt, darf man denjenigen auch einsperren.

Laut den Gesetzen kann der Fahrer des LKWs sich also nach 2 Tagen freiwillig stellen, seine Aussage machen und wieder nach Hause gehen. Natürlich äussert sich so ein Verhalten im Falle einer späteren Verurteilung bestimmt beim Strafmass, aber die Freiheit ist erst einmal gesichert.

Verkehrte Welt? Irre ich mich? Man hat es mir so schon verschiedentlich erklärt und versichert! Aber gerne diskutiere ich diesen Rechtsbereich hier in den Kommentaren und bin für weitere Erläuterungen durchaus dankbar.

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Kommentarbereich

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  1. 1
    rallep

    keine Ahnung ob das zutrifft, aber wenn ja dann gut zuwissen. Mal sehen wenn das naechstemal die freundin meiner Frau zu besuch kommt muss ich die mal fragen , die ist Anwaeltin.

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