Das Autofahren unter Alkoholeinfluss ist in Brasilien selbst dann eine Straftat, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer direkt gefährdet war oder kein Unfall provoziert wurde. Dies geht aus einem am Donnerstag (3.) veröffentlichten Urteil des Obersten Gerichtshofs des Landes (STF) hervor. Demnach macht sich eine Autofahrer strafbar, wenn er sich mit einem Blutalkoholgehalt von 6 Dezigramm/Liter oder mehr hinter das Steuer setzt.
Die im Jahr 2008 geänderte Straßenverkehrsordnung sieht dabei eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und drei Jahren sowie Geldstrafe und Führerscheinentzug vor. Bislang waren die Gerichte jedoch meist davon ausgegangen, dass für eine Straftat mindestens die Gefährdung Dritter durch eine extrem auffällige Fahrweise oder ein unter Alkoholeinfluss verursachter Unfall als Tatbestand vorliegen müsse.
Die Entscheidung des STF wurde bereits am 27. September getroffen, allerdings erst jetzt veröffentlicht. Bei der Verhandlung ging es um die Haftverschonung eines Autofahrers aus Minas Gerais, der bei einer Verkehrskontrolle im Juni 2009 erwischt worden war. Laut Polizeibericht zeigte der Mann Zeichen von Trunkenheit, roch stark nach Alkohol und hatte rote Augen. Bei der anschließenden Alkoholkontrolle wurden 0,9 Milligramm/Liter Alkohol in der Atemluft gemessen, was einem Alkoholgehalt von 0,9 Promille entspricht.
Trotz der Existenz des Gesetzes war der Fahrer kurzerhand in erster Instanz freigesprochen worden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hob das Berufungsgericht die Entscheidung auf und verurteilte den Angeklagten. Auch die nächste Instanz bestätigte die Verurteilung. Die Verteidigung legte daraufhin Rechtsmittel am Obersten Gerichtshof ein. In ihrer Begründung behauptete sie, dass der entsprechende Artikel 306 der brasilianischen Straßenverkehrsordnung verfassungswidrig sei, da dieser nur eine „abstrakte Gefahr“ verurteile. Das Gesetz über „Trunkenheit am Steuer“ sei so auszulegen, dass kein Verbrechen vorliege, wenn der Fahrer beweisen könne, dass keine anderen Menschen einem Risiko ausgesetzt gewesen seien.
Sei der Änderung der Straßenverkehrsordnung liegt der gesetzliche Grenzwert in Brasilien für eine Ordnungswidrigkeit bei 6 Dezigramm/Liter Blutalkohol oder 0,3 Milligramm/Liter Alkohol in der Atemluft (0,3 Promille). Grundsätzlich gilt im größten Land Südamerikas jedoch ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille) für das Führen eines Kraftfahrzeugs.