Der oberste Gerichtshof hat den Antrag der Verteidigung abgelehnt, die Auswahl der Jury für dem am kommenden Montag (05. Juni) beginnenden Prozess gegen Suzane von Richthofen zu vertagen. Die Anwälte begründeten den Einspruch mit angeblichen Verfahrensfehlern des Gerichtes.
Ab nächster Woche wird in São Paulo über die 22-jährige, deren damaligen Freund und dessen Bruder verhandelt. Ihnen wird vorgeworfen, die Eltern der Angeklagten im Jahr 2003 ermordert zu haben.
Von Richthofen befindet sich derzeit in Hausarrest, nachdem letzte Woche einem Antrag der Verteidigung bzgl. „Habeas Corpus“ stattgegeben wurde.
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