Rousseff wird vermutlich partielles Veto bei Waldgesetz einlegen

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Datum: 24. Mai 2012
Uhrzeit: 17:17 Uhr
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Autor: Dietmar Lang
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Die brasilianische Staatspräsidentin Dilma Rousseff wird aller Voraussicht nach das vor kurzem vom Parlament gegen den Willen der Regierung beschlossenen Änderungen des brasilianischen Waldgesetzes (Código Florestal) in Teilen ablehnen. Dies bestätigte Vizepräsident Michel Temer am Donnerstag gegenüber Journalisten. Temer erklärte, ihm seien keine Details zum Umfang des Vetos oder den entsprechenden Passagen bekannt.

Rousseff hat noch bis zum Freitag (25.) Zeit, das Gesetz zu unterzeichnen oder von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch zu machen. Dann läuft die gesetzlich vorgeschriebene Frist von 30 Tagen ab. Der neue „Código Florestal“ war bereits im Mai 2011 in einer ersten Fassung vom Parlament verabschiedet worden, Anfang Dezember stimmte dann der Senat über von ihm selbst eingebrachte Änderungen ab. Die neue Vorlage ging zurück in den Kongress, wo sich die Parlamentarier nach hitziger Debatte am 25. April 2012 auf eine mit neuerlichen Änderungen versehene Endfassung verabschiedet wurde, die nun dem Staatsoberhaupt vorliegt.

Umweltschützer kritisieren seit langem den Gesetzesvorstoß, der vor allem der Agrarwirtschaft mehr Freiheiten einräumt. Vor allem im Amazonasgebiet könnte die Abholzung durch die neue Rechtslage massiv zunehmen. Auch wurden bestehende Schutzzonen an Abhängen, Hügelketten und Flussläufen durch die Neuregelung ausgedünnt. Die Neufassung enthält zudem eine Amnestie für Grundbesitzer, die vor Juli 2008 illegal Flächen gerodet haben. Die bislang erhobenen Geldstrafen wurden bereits unter der Regierung Lula mit einem Moratorium versehen, welches nach mehrfacher Verlängerung immer noch in Kraft ist.

Die Ministerin für institutionelle Beziehungen, Ideli Salvatti, hatte bereits am Mittwoch (23.) bestätigt, dass Rousseff bis spätestens Donnerstagabend die entsprechenden Vetos festlegen wolle. Die rechtskräftige Fassung werde dann wie geplant am Freitag im nationalen Amtsblatt erscheinen. Entsprechende Textabschnitte würden jedoch nur ersetzt werden, wenn dies „absolut notwendig“ sei. Ob die Änderungen per Dekret, provisiorische Regelung oder neues Gesetzesvorhaben integriert werden, liess die Ministerin offen.

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