Neues Waldgesetz: Schutz der Auenwälder bleibt prinzipiell bestehen

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Datum: 25. April 2012
Uhrzeit: 21:48 Uhr
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Autor: Dietmar Lang
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Im Rahmen der Abstimmung um das neue Waldgesetz in Brasilien haben sich die Abgeordneten am Mittwoch (25.) gegen die Abschaffung der Schutzzonen entlang von Bächen und kleineren Flüssen ausgesprochen. Mit deutlicher Mehrheit stimmte der Kongress für die Beibehaltung der Auenwälder bei Flüssen bis zehn Meter Breite. Hierbei muss ein „Mata Ciliar“ von mindestens 15 Metern vorhanden sein. Wurde er in der Vergangenheit abgeholzt, so besteht nun wieder eine Plicht zur Aufforstung.

Die breite Ablehnung des Parlaments der zusätzlichen Änderung ist wohl der schwerste Rückschlag für die Agrarlobby im Kampf um die Aufweichung des „Código Florestal“. Zuvor hatten jedoch die Abgeordneten mit 274 Ja-Stimmen bei 184 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen für den erst wenige Tage zuvor von Paulo Piau von der Partei der demokratischen Bewegung (PMDB) vorgelegten Entwurf gestimmt. Dieser begünstigt Klein- und Großbauern deutlich stärker als der Gegenvorschlag des Senats, der von der Regierung unter Staatspräsidentin Dilma Rousseff unterstützt wurde, jedoch keinen Zuspruch im Kongress fand.

Der Schutz der Auenwälder im neuen Waldgesetz dürfte bei Umweltschützern keinesfalls Begeisterungsstürme hervorrufen. Bislang war die Schutzzone entlang von Gewässern bis zu 10 Metern Breite mit 30 Metern doppelt so breit. Zudem sind in der nun verabschiedeten Vorlage die bisherigen Regelungen für entsprechende Schutzzonen rund um eine Quelle (50 Meter), Flüssen mit einer Breite zwischen 10 und 50 Metern (50 Meter), 50 und 200 Metern (100 Meter), 200 und 600 Metern (200 Meter) und über 600 Metern (500 Meter) gar nicht mehr geregelt.

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