Brasilien: Oberster Gerichtshof erlaubt Abtreibung von Föten mit Anenzephalie

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Datum: 12. April 2012
Uhrzeit: 20:38 Uhr
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Autor: Dietmar Lang
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In Brasilien hat der Oberste Gerichtshof am Donnerstag die Abtreibung von Föten mit Anenzephalie mit deutlicher Mehrheit entkriminalisiert. Von den 11 Richtern im Range eines Ministers des „Supremo Tribunal Federal“ (STF) stimmten acht für eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruches in diesem speziellen Fall der Behinderung, zwei Richter stimmten dagegen. Ein Richter enthielt sich mit der Begründung, er habe sich bereits in der Vergangenheit in seiner Funktion als Generalstaatsanwalt öffentlich für ein Recht auf Abtreibung eingesetzt.

Das Urteil des STF stellt laut Experten ein Meilenstein in der Diskussion um Abtreibung in Brasilien dar. Bislang ist ein Schwangerschaftsabbruch nur nach einer Vergewaltigung oder bei Gefahr um das Leben der Mutter erlaubt. Bei allen anderen Fällen drohen den Beteiligten nach dem derzeitigen Strafgesetzbuch bis zu zehn Jahren Haft. Das jetztige Urteil darf nun als Grundsatzregelung verstanden werden, an welche sich die betroffenen Behörden und untere Instanzen der Judikative halten müssen.

Laut der Mehrheit der Richter ist ein Fötus mit einem Anenzephalus kein „lebensfähiges Wesen“, wird niemals ein „Bewusstsein“ haben oder eine „Person“ werden und daher nicht durch die brasilianische Verfassung besonders geschützt. Bei der Ausgestaltung des Urteils dürften vermutlich noch einige Empfehlungen an die Gesundheitsbehörden formuliert werden. So haben sich einige Richter dafür ausgesprochen, dass es sich zweifelsfrei um einen Fall von Anenzephalie handele müsse. Dies sollte generell von zwei Medizinern bestätigt werden. Daneben dürfe am Ende keinesfalls der diagnostizierende Arzt die Abtreibung durchführen, zudem müsse die Schwangere eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben.

Die zweitägigen Beratungen und Darlegungen der jeweiligen Positionen der Richter wurde von zahlreichen Protesten begleitet. Abtreibungsgegner forderten vor dem Obersten Gerichtshof in Brasília die absolute Beibehaltung der bisherigen Regelung. Entgegen der Ansichten der Richter sei sämtliches Leben prinzipiell durch die Konstitution geschützt, eine Behinderung wie Anenzephalie bilde da keine Ausnahme.

Religiöse Fanatiker führten zudem einen Exorzismus vor dem Gebäude durch, um nach eigenen Angaben die Richter von „schlechten Einflüssen“ zu befreien, damit diese sich „für das Leben“ entscheiden würden. Kritiker hatten im Vorfeld ebenfalls auf die Gefahr hingewiesen, dass eine mögliche Entkriminalisierung von Abtreibungen im Fall von Anenzephalie dies zukünftig auch auf geringere Behinderungen wie zum Beispiel das Down-Syndrom ausgeweitet werden könnte.

Bei einer Anenzephalie fehlen bei Föten die Schädeldecke und große Teile des Gehirn. Die Babys sind nach allgemeiner medizinischer Auffassung nicht lebensfähig und sterben meist kurz nach der Geburt. In Deutschland ist die Diagnose eine medizinische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch, im größten Land Südamerikas mussten Frauen die Kinder bislang auch gegen ihren Willen austragen, da die Mutter durch die Behinderung des Fötus in der Regel keiner größeren Gefahr ausgesetzt ist wie bei einer normalen Schwangerschaft.

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