Das brasilianische Bundesgericht stellte heute fest, dass die Fragen der brasilianischen Gesundheitsbehörde (Anvisa) bezüglich der sexuellen Orientierung von Blutspendern verfassungswidrig seien. Es regierte dabei auf eine Klage des Bundesstaate Piauí, die dies als „eindeutig diskriminierend“ bezeichnete.
In dem Fragebogen der Gesundheitsbehörde, welcher in ganz Brasilien vor einer Blutspende ausgefüllt werden muss, werden derzeit intime Fragen über gleichgeschlechtlichen Sexualverkehr und dessen letzmalige Ausübung gestellt. Laut einer internen Regelung der Anvisa dürfen Männer, die innerhalb eines Jahres sexuelle Kontakte mit anderen Männern hatten, kein Blut spenden. Dadurch soll die Verunreinigung der Blutkonserven mit dem HIV-Virus weitesgehend vermieden werden. Die Behörde wies daraufhin, dass bis zu 3 Monaten nach einer Infektion diese nicht im Blut nachgewiesen werden könnte. Es sei lediglich eine Schutzmassnahme für die Patienten.
Laut dem Richter müssen die Fragen nun jedoch ersatzlos gestrichen werden, da er die entsprechenden Bevölkerungsgruppen diskriminiert. „Auch Homosexuelle und Bisexuelle haben das Recht, Blut zu spenden“, so die Begründung im Urteilsspruch. Es gebe keine gesetzliche Grundlage, die die Gesundheitszentren ermächtige, den Blutspendern Fragen zu stellen, die den Zweck hätten, die sexuelle Orientierung des Spenders herauszufinden.
Anvisa, die bereits signalisiert hat das Urteil zu akzeptieren, hat nun 30 Tage Zeit, die Fragebögen abzuändern. Sollte sie die richterliche Anordung missachten, muss die Gesundheitsbehörde danach täglich 1.000 R$ (etwa 350 Euro) an Stafe zahlen.