Brasilien ändert Organspende-Gesetz ab

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Datum: 24. Oktober 2009
Uhrzeit: 19:07 Uhr
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Autor: Dietmar Lang
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organspende-brasilien-normalIn Brasilien wurden die Regeln zum Erhalt von Organspenden in grossem Umfang abgeändert. Wie das Gesundheitsministerium in der vergangenen Woche mitteilte, sind die neuen Bestimmung Teil des umstrukturierten „nationalen Systems für Transplantationen“ (SNT). Eine entsprechende Veröffentlichung erfolgte bereits im brasilianischen Amtsblatt DOU und erlangt am 01. November dieses Jahres Rechtsgültigkeit.

Demnach erhalten Personen unter 18 Jahren zukünftig eine höhere Priorität für Organspenden aus der identischen Altersgruppe. Das Ministerium begründet die Entscheidung mit der grösseren Lebenserwartung der jungen Patienten.

Zudem dürfen Spender mit übertragbaren Krankheiten ihre Organe auch Patienten mit der gleichen Erkrankung zur Verfügung stellen. Laut dem SNT erhöht dies massiv die Zahl der potentiellen Spender. Demnach könnten z.B. die Organe von einer mit Hepatitis C infizierte Person einem mit dem identischen Virus infiziertem Patienten transplantiert werden.

Aber auch die Bedingungen von Organspenden lebender Personen wurden überarbeitet. Bislang war dies nur mit richterlicher Genehmigung möglich. Nun wird die Transplantation durch eine Ethikkommission des die Operation ausführenden Krankenhauses geprüft und entsprechend genehmigt oder abgelehnt. Erst dann wird ein Richter endgültig darüber entscheiden.

Die öffentliche Gesundheitsversorgung SUS wird nach den neuen Regeln des Ministeriums nun zukünftig auch Hauttransplantationen durchführen. Dies war bisher in Brasilien nur über private Krankenversicherungen möglich. Laut dem Ministerium sollen damit schwere Verbrennungen behandelt werden.

Zudem werden in Zukunft im Internet mehr Daten über Patienten auf den Wartelisten veröffentlicht. Inwieweit Sicherheitsmechanismen und Zugangsbeschränkungen seitens der Gesundheitsbehörden eingerichtet werden oder für welchen Personenkreis diese Daten zugänglich sind, ist derzeit noch nicht geklärt.

Die Änderungen des Organspende-Gesetzes in Brasilien:
  • Personen unter 18 Jahren haben höhere Priorität bei Organspenden von Personen der gleichen Altersgruppe.
  • Kinder und Jugendlich dürfen sich bei einer Nierentransplantation bereits vor Eintritt der finalen Phase in die Wartelisten eintragen lassen.
  • Personen mit übertragbaren Krankheiten dürfen ihre Organe Patienten mit der identischen Erkrankung spenden
  • Organspenden von lebenden Personen, die nicht mit dem Empfänger verwandt sind, werden zunächst von einer Ethikkommission des zuständigen Krankenhauses geprüft. Nach einem positiven Entscheid muss ein Richter der Organspende noch zustimmen.
  • Daten über Patienten auf der Warteliste werden im Internet veröffentlicht.

Foto: Governo do Estado do Espírito Santo

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