Seit dem Jahre 2004 gelten in Brasilien folgende Gepäck-Obergrenzen bei Inlandsflügen: 23 kg Gepäck zur Aufgabe zzgl. 5 kg Handgepäck. Reisende der 1. Klasse dürfen neben 5 kg Handgepäck bis zu 30 kg aufgeben. Für Kleinflugzeuge unter 20 Personen gilt eine Gewichtsgrenze von 10 kg plus 5 kg Handgepäck. Zuzahlungen bei Überschreitungen sind möglich. Hierbei [...]
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Seit dem Jahre 2004 gelten in Brasilien folgende Gepäck-Obergrenzen bei Inlandsflügen: 23 kg Gepäck zur Aufgabe zzgl. 5 kg Handgepäck. Reisende der 1. Klasse dürfen neben 5 kg Handgepäck bis zu 30 kg aufgeben. Für Kleinflugzeuge unter 20 Personen gilt eine Gewichtsgrenze von 10 kg plus 5 kg Handgepäck. Zuzahlungen bei Überschreitungen sind möglich. Hierbei werden 0.5 % des Flugpreises (ohne Steuern und Gebühren) je Kilogramm Übergepäck berechnet. Auch bei internationalen Flügen gilt die Obergrenze von 23 kg zzgl. 5 kg Handgepäck.








1 BRL = EUR
Careca
am 5. Februar 2006 um 10:33 Uhr
Es besteht kein Recht auf Übergepäck. Mein Freund aus Rio wollte vorsätzlich mit Übergepäck einchecken, weil er sich errechnet hatte, dass es mit dem Flieger billiger kam, als mit einem anderen Carrier. Man erlaubte ihm das Übergepäck nicht. Er musste Sachen am Flughafen zurück lassen. Allerdings sollte ich gleich hinzu fügen, bei der Frau am Schalter handelte es sich um eine selten dämliche Schnepfe.
Ich kannte da mal eine von der VARIG, die hat generell Übergepäck akzeptiert, wenn der Fluggast dafür bezahlte und so der VARIG immer einen netten Zusatzverdienst besorgt.
Wobei auch hier muss ich sagen, warum muss der Hänfling für sein Übergepäck von 5 Kilo zahlen, während hinter ihm ein Fettsack seine 200 Pfund in einen Flugsessel wuchten wird …