Kolumbianische Rebellen unterhalten auch Stützpunkte in Brasilien

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Datum: 16. Mai 2010
Uhrzeit: 19:48 Uhr
Ressorts: Südamerika
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Autor: Dietmar Lang
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Die kolumbianische Rebellenorganisation Forças Armadas Revolucionárias da Colômbia (Farc) soll auch auf brasilianischen Boden operieren. Dies geht nach Angaben der Tageszeitung Estado de S.Paulo aus einem vertraulichen Bericht der brasilianischen Bundespolizei PF hervor. Laut dem Dokument, welches am 28. April ausgefertigt wurde, verletzen die Guerrilhas nicht nur systematisch die Kolumbianisch-Brasilianische Grenze, sondern nutzen Brasilien auch als Standort für den illegalen Drogen- und Waffenhandel. Der Bericht entstand laut der Qualitätszeitung im Rahmen einer Ermittlung, welche zur Verhaftung von José Samuel Sánches geführt hat. Sánches, besser bekannt unter dem Namen „Tatareto“, ist laut der PF Mitglied des logistischen und finanziellen Führungsstabes der Organisation.

Tatareto wurde auf einem Landgut in der Nähe der Amazonasmetropole Manaus festgenommen, von wo aus er eine der wichtigsten Verteilerrouten für in Kolumbien von der Farc hergestelltes Kokain kommandierte. Dabei werden eine Vielzahl von Flüssen in Amazonien benutzt, um die Drogen zunächst bis nach Manaus zu schaffen. Von dort aus werden sie dann in andere brasilianische Bundesstaaten verteilt oder von internationalen See- und Flughäfen nach Europa geschmuggelt. Auf dem Landgut wurde unter anderem ein Funkgerät sichergestellt, mit dem Tatareto mit den Basislagern auf kolumbianischer Seite kommunizierte.

Die brasilianischen Sicherheitsbehörden gehen davon aus, dass es eine Vielzahl weiterer Lager der Farc auf brasilianischem Territorium gibt, vor allem um den stetig wachsenden Militäroperationen der kolumbianischen Regierung unter Álvero Uribe zu entgehen. Erst Ende April wurden bei einem solchen Einsatz der kolumbianischen Streitkräfte sechs Mitglieder der Guerilla-Truppe getötet. Viele Länder, darunter auch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sehen in der Farc eine terroristische Vereinigung. Brasilien lehnt diese Definition jedoch bislang offiziell mit der Begründung ab, da selbst die UNO die Rebellenbewegung nicht diesbezüglich klassifiziert hätte.

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