Brasilien: Abgeordnete will Miniröcke und Hüte aus Kongress verbannen

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Kongressmitarbeiter protestieren in Brasilia gegen die geplante Kleiderordnung (Foto: Lula Marques/Agência PT)
Datum: 11. September 2015
Uhrzeit: 08:31 Uhr
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Im brasilianischen Kongress regt sich derzeit Widerstand. Der richtet sich gegen einen Antrag, dort eine Kleiderordnung einzuführen, mit der Miniröcke, tiefe Dekolletés und selbst Herrenhüte künftig verbannt würden. Abgeordnete und Angestellte des Kongresses haben am Mittwoch (9.) nun jedoch gegen dieses Ansinnen demonstriert.

Die Idee des „código de vestimenta“ (Kleiderordnung) stammt keineswegs von einem Mann, sondern von der Abgeordneten Cristiane Brasil. Die will damit den „Anstand“ retten, den Respekt und das Ansehen des Hauses, wie sie in einem Interview ausgeführt hat. Die Abgeordnete hat dabei genaue Vorstellungen, wie eine sittliche Kleidung auszusehen hat. Miniröcke, die Knie zeigen, sind ihr dabei ein Dorn im Auge. Gleiches gilt für enganliegende Hosen oder tiefe Ausschnitte. Wird ihrem Antrag statt gegeben, dürfen Frauen im Kongress künftig keine Röcke mehr tragen, die über dem Knie enden, Männern werden Hemden von Fußballvereinen verboten und ebenso Hüte. Selbst Turnschuhe will Brasil aus dem Kongress verbannen. Die dürften nur noch von denjenigen getragen werden, die den größten Teil des Tages stehend verbringen. Allerdings wären die Turnschuhe auch nur dann erlaubt, wenn sie in gedeckten Farben gehalten sind.

Von vielen ihrer Kollegen wird das Ansinnen für übertrieben und unangebracht gehalten. Sie hätten Wichtigeres zu tun, als sich mit einer Kleiderordnung für den Kongress auseinanderzusetzen, sagen einige. Andere sehen in dem Vorhaben eine Attacke auf die Freiheit. Weil ihnen das Vorhaben nun zu bunt wurde, haben sie im Kongress kurzerhand demonstriert. „Mehr Ethik, weniger Ästhetik“, forderten Frauen mit Kopftüchern und Männer mit Hüten auf ihrem Haupt.

Gesehen wird in dem Antrag ebenso ein Versuch, den Zugang zur Abgeordnetenkammer zu beschränken. Wer der Kleiderordnung nicht entspricht könnte damit künftig von einem Betreten der Kammer und einer Verfolgung der Sitzungen ausgeschlossen werden.

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