Mörder warten in Brasilien bis zu 8 Jahre auf Urteil

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Die Justiz in Brasilien ist völlig überfordert. In überfüllten Gefängnissen warten Häftlinge teilweise Jahre auf ihr Urteil (Foto: ABr)
Datum: 23. Dezember 2014
Uhrzeit: 13:13 Uhr
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Brasilien gilt als eins der gewalttätigsten Länder der Welt. Verbrecher haben allerdings nahezu einen Freischein. Zum Einen werden lediglich acht Prozent der Vergehen aufgeklärt, zum Anderen dauert es im Durchschnitt 8,5 Jahre bis ein Mörder verurteilt wird. Zu dem Ergebnis kommt eine Studie, die vom brasilianischen Justizministerium in Auftrag gegeben worden ist.

Jährlich kommen in Brasilien über 60.000 Menschen gewaltsam ums Leben. Nach Angaben des Sekretariats zur Justizreform wird von der UNO eine Rate von zehn Totschlägen pro 100.000 Einwohnern im Jahr als tolerierbar angesehen. In Brasilien sterben indes 27 Menschen pro 100.000 Einwohnern einen gewaltsamen Tod.

Ein Problem ist die Zersplitterung des Polizeiapparates in Brasilien. Der ist in etliche Zuständigkeiten aufgeteilt, wie unter anderem in Zivilpolizei, Militärpolizei, Bundespolizei, Polizei der Bundesstaaten, Verkehrspolizei. Vom Sekretariat zur Justizreform wird dabei eine fehlende “Integration zwischen Zivil- und Militärpolizei” kritisiert.

Aber auch die Justiz selbst schneidet nicht gut ab. Durchschnittlich acht Jahre und sechs Monate benötigt diese, bis derjenige, der einen Menschen umgebracht hat, auch tatsächlich verurteilt wird. Darüber hinaus wurde in 16 Bundesstaaten Brasiliens ein mangelhafter Zugang zum Justizapparat konstatiert. Schwierigkeiten werden bei vor allem im Norden und Nordosten des Landes verzeichnet. Um die Gerichte zu entlasten wurde längst ein Gesetzesentwurf im Kongress vorgelegt. Der stehe mittlerweile kurz vor der Abstimmung, heißt es, und soll in Brasilien die Technik der Schlichtungsverfahren breitflächig einführen. Gestiegen ist zwischen 2013 und 2014 auch die Zahl der Anwälte. Sie hat um acht Prozent zugenommen, während die Zahl der öffentlichen Verteidiger um sieben Prozent gestiegen ist.

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