Brasilien: Scheidung ohne Gerichtsverfahren

Datum: 05. Januar 2007
Uhrzeit: 11:51 Uhr
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Autor: Dietmar Lang
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Ab sofort ist es in Brasilien möglich, die Scheidung auf einem Standesamt (Cartório) durchzuführen. Ein entsprechendes Gesetz wurde heute im brasilianischen Amtsanzeiger veröffentlicht, nachdem Präsident Lula da Silva es gestern unterzeichnet hatte.

Das Gesetz mit der Nummer 11.441 soll die Scheidung kinderloser Ehen einfacher machen. Ein Scheidungsverfahren bei Gericht ist demnach nicht mehr notwendig, wenn die Scheidung einvernehmlich geschieht. In einer öffentlichen Urkunde vereinbaren die Ehepartner den Vermögensausgleich, die Unterhaltszahlungen und die Namensführung nach der Ehe. Sie müssen jedoch von einem Anwalt begleitet werden.

Bei Ehepartnern mit minderjährigen Kindern und Fürsorgepflichtigen muss jedoch auch in Zukunft ein gerichtliches Scheidungsverfahren eingeleitet werden.

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