Gesetz will freien Zugang zum Internet verbieten

Datum: 06. November 2006
Uhrzeit: 17:20 Uhr
Ressorts: Panorama
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Autor: Dietmar Lang
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Senator Eduardo Azeredo aus Minas Gerais holt zum ganz grossen Schlag aus. In seiner Gesetzesinitative „Lei de Crimes de Infórmatica“ („Gesetz gegen Informatik-Kriminalität“) will er die brasilianischen Internetanbieter dazu verpflichten, die kompletten Kundendaten zu speichern und mit der nationalen Datenbank für natürliche und juristische Personen abzugleichen. So soll zukünftig die Kriminalität wie z.B. die Verbreitung von Viren, Kreditkartenmissbrauch, Phishing und andere Betrugsdelikte im Internet eingeschränkt werden. Auch sollen die Verantwortlichen von rassistischen Äusserungen, Verbreitung von Kinderpornografie und Urheberrechtsverletzungen bei Bild-, Audio- und Videodateien einfacher identifiziert werden können.

Dazu werden in der Vorlage die Provider verpflichtet, neben den Zugangsdaten und der IP-Adresse auch den vollständigen Namen, die Adresse, die Telefonnummer, das Geburtsdatum, die Ausweisnummer und die Steuernummer CPF für 3 Jahre zu speichern. Wird einem Interauta, so heissen die Internetnutzer in Brasilien, ein anonymer Zugang zum Netz gewährt, drohen dem Provider bis zu 4 Jahren Haft.

Auch die Strafen für Internetkriminalität sollen sich drastisch erhöhen. So fordert die Gesetzesinitiative z.B. bei gefälschten Emails, die dazu dienen, Kennwörter zu erschleichen (Phishing), für den Versender Haftstrafen von bis zu 10 Jahren.

Die Internetprovider lehnen das Gesetz ab. Die Selbstregulierung des Internet sei gefährdet und Brasilien hätte die gleichen bewährten Standards in Bezug auf Informationen über die Nutzer wie viele andere Länder auch. „Jeder kann anonym eine Karte in den Briefkasten werfen oder ein öffentliches Telefon benutzen“, so Demi Getschko, Mitglied des brasilianischen Internetverbandes, „aber im Internet werden seine Daten direkt abgeglichen. Dies erscheint mir sehr übertrieben.“ Auch wäre bereits heute eine Identifizierung der Personen über die IP-Adresse möglich.

Senator Azeredo argumentiert im Gegenzug mit der Anonymität beim Emailverkehr oder in Chaträumen. Es gebe absolut keine Kontrolle, wer welche Informationen an wen verschicke. Und gerade dies öffne der Kriminalität alle Türen.

Fest steht, dass die Einschränkung des freien und anonymen Zugangs zum Internet einen drastischen Eingriff in die Privatsphäre der Internautas darstellen würde. Die Provider sprechen zudem bereits jetzt von einem riesigen Verwaltungsaufwand, der hohe Kosten verursachen würde, die letztendlich die Verbraucher zahlen müssten. Auch würden die Provider für Daten und Aktionen mitverantwortlich gemacht, für die sie eigentlich gar nicht verantwortlich wären.

Ursprünglich war sogar eine Aufbewahrungsdauer der persönlichen Nutzerdaten von 10 Jahren vorgesehen, in den Verhandlungen wurde der Zeitraum dann jedoch zuerst auf 5 Jahre und in der Endversion auf 3 Jahre gesenkt. Das Gesetz steht am Mittwoch, dem 08. November in der Justizkommission des Senates in Brasília zur Abstimmung. Sollte es verabschiedet werden, müssen danach die Vollversammlung des Senates und im Anschluss das Abgeordnetenhaus noch zustimmen.

Wie die Kontrolle über die Nutzer in Internetcafés und an teilweise öffentlichen Terminals wie z.B. in Bibliotheken oder an Universitäten kontrolliert werden soll, war den brasilianischen Medien nicht zu entnehmen.

Nachtrag: Inzwischen ist auch bei gulli:news ein Artikel darüber erschienen.

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