Kinderschutz: Brasilien will Züchtigungsrecht der Eltern verbieten

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Datum: 14. Juli 2010
Uhrzeit: 17:12 Uhr
Ressorts: Panorama
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Autor: Dietmar Lang
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In Brasilien könnte das Züchtigungsrecht der Eltern bereits in Kürze gesetzlich verboten werden. Staatspräsident Luiz Inácio Lula da Silva hat am Mittwoch (14.) im Rahmen eines Festaktes zum 20. Bestehen des brasilianischen Jugendschutzgesetzes ECA (Estatuto da Criança e do Adolescente) eine entsprechende Eingabe zur Verschärfung der Statuten unterzeichnet. Der Nationalkongress muss nun über das Verbot der Prügelstrafe beraten und entscheiden.

Das ECA trat fast auf den Tag genau vor 20 Jahren in Kraft und regelt seitdem die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Brasilien. In Artikel 17 wurde zwar bereits von Beginn an festgelegt, dass die „körperliche, seelische und moralische Integrität unverletzlich ist“, ein restriktives Verbot von Gewaltanwendung seitens der Eltern als Erziehungsmaßnahme ist darin jedoch nicht enthalten.

Dies soll nach Willen des brasilianischen Staatsoberhauptes nun geändert werden. Bei einer Verabschiedung der Gesetzesänderung dürfen Eltern und Erziehungsberechtigte keine „körperliche Strafe oder grausame und erniedrigende Behandlung“ an Kindern und Jugendlichen vollziehen. Die „grausame und erniedrigende Behandlung“ wird als jegliche Handlung definiert, welche das Kind oder den Jugendlichen „entwürdigt“, „massiv bedroht“ oder „lächerlich“ macht.

Bei Verstößen sollen die Eltern zunächst durch Aufklärung, Teilnahme an speziellen Familienprogrammen oder durch Hinzuziehung von Psychologen von der gewaltfreien Erziehung überzeugt werden. Zudem können sie verpflichtet werden, ihren Kinder eine spezielle Behandlung und Betreuung zukommen zu lassen.

„Jeder weiß, dass Schläge die (die Kinder) nicht besser erzieht als (mit ihnen) zu reden“ so Lula bei der Vorstellung der Gesetzesinitiative. Er wisse, dass die Abänderung des Gesetzes umstritten sei, da manche Gruppen in der Bevölkerung der Auffassung seien, der Staat wolle sich in die Erziehung einmischen. „Ich sage dazu, dass ich verbieten möchte, dass eine Mutter ihr Kind mit einer Havaiana Standsandale schlägt, aber niemand will einer Mutter verbieten, Mutter zu sein. Ich will dazu nur sagen: es ist möglich die Dinge auf andere Art und Weise zu handhaben“ so das Staatsoberhaupt.

Kinder- und Jugendschutzverbände lobten den Vorstoß, sehen jedoch weiteren Bedarf an Verbesserungen. Fábio Feitosa, Präsident des „nationalen Rates für Kinder- und Jugendrechte“ forderte in diesem Zusammenhang mehr Schutz der Kinder vor dem Drogen- und Waffenhandel sowie die Ausrottung der Kinderarbeit im Land.

Die brasilianische Initiative zur Abschaffung der Prügelstrafe gegenüber Kindern folgt einer weltweiten Tendenz, die unter anderem vom Kinderhilfswerk Unicef massiv unterstützt wird. Schweden war bereits 1979 Vorreiter bei der Abschaffung körperlicher Gewalt gegen Kinder, zwischenzeitlich sind in weiteren 25 Länder entsprechende Gesetze in Kraft getreten. In der Bundesrepublik Deutschland wurde das BGB im Jahr 2000 dahingehend abgeändert.

In Südamerika sind bislang lediglich in Uruguay und Venezuela entsprechende Gesetze verabschiedet worden.

Foto: Wilson Dias/ABr

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