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Lügen-Paula kommt mit Geldstrafe davon und darf nach Brasilien zurückkehren

Paula Oliveira wurde am heutigen Mittwoch von einem Gericht in Zürich (Schweiz) wegen Irreführung der Rechtspflege zu einer Geldstrafe auf Bewährung von umgerechnet 7.150 Euro verurteilt. Die aus Brasilien stammende Juristin hatte im Februar dieses Jahres behauptet, von Neonazis überfallen und gefoltert worden zu sein. Der Vorfall sorgte für diplomatische Spannungen.

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Veröffentlicht: 16. Dezember 2009 um 15:35h | Aktualisiert: 16. Dezember 2009 um 15:45h
Abgelegt unter: Panorama

paula-oliveira1Die als “Lügen-Paula” bekannte Paula Oliveira aus Brasilien wurde am heutigen Mittwoch nach einer mehrstündigen Verhandlung zu einer bedingten Geldstrafe von 10.800 Franken (umgerechnet ca. 7.150 Euro) verurteilt. Die Anklage lautete auf Irreführung der Rechtspflege, die Strafe wurde mit einer Bewährungszeit von 2 Jahren ausgesetzt.

Die Richterin am Züricher Bezirksgericht hielt die Angeklagte nach Medienberichten für vermindert schuldfähig und widersprach damit dem Anwalt, welcher sich auf Gedächtnislücken während der Tatzeit berief und einen vollständigen Freispruch forderte. Oliveira selbst soll der Polizei damals lediglich “den Überfall in ihrem Kopf” geschildert haben, so der Anwalt. Zudem sei seine Mandantin zu keinem Zeitpunkt wie in Medien behauptet auf Schadensersatzzahlungen aus gewesen.

Das Gericht berief sich jedoch auf die widersprüchlichen Aussagen der Angeklagten. Während sie kurz nach dem Vorfall die vermeintlichen Geschehnisse mehr als detailliert schildern konnte, berief sich Oliveira im Verfahren nun auf Erinnerungslücken. Laut einem psychiatrischem Gutachten leidet Oliveira unter einer “narzisstischen Persönlichkeitsstörung”. Das Gutachten hatte auch eine verminderte Schuldfähigkeit ergeben. Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens werden mit umgerechnet über 13.000 Euro angegeben. Vermutlich muss die 27-jährige dies neben den 90 Tagessätzen zu je 120 Franken ebenfalls tragen. Hinzu kommen noch 2.500 Franken Gerichtskosten. Auf eine zusätzliche Busse, wie vom Staatsanwalt gefordert, wurde verzichtet.

Die Haft bleibt der Tochter eines in Brasilien angesehenen einflussreichen Anwalts am Ende jedoch erspart. Auch könnte sie schon in Kürze die Schweiz verlassen, da die zuständige Richterin die Dokumentensperre aufhob und Oliveira damit ihren Reisepass zurück erhält. Während der Verhandlung hatte die Brasilianerin jedoch erklärt, in der Schweiz bleiben zu wollen.

Die aus Recife im Bundesstaat Pernambuco stammende Oliveira hatte im Februar behauptet, von Neonazis überfallen und grausam gefoltert worden zu sein. Dabei habe sie ihre ungeborenen Zwillinge verloren. Als angeblichen Beweis sollten dabei Schnittverletzungen an Bauch und Beinen dienen. Die brasilianische Regierung verurteilte den “fremdenfeindlichen Akt” und sorgte damit zu diplomatischen Spannungen zwischen beiden Ländern.

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2 Kommentare + 1 Trackbacks / Pingbacks

Kommentare

  • 1

    andré basile hermann gubelmann
    am 18. Dezember 2009 um 00:50 Uhr

    Die Lügen-Paula will nach allem was vorgefallen ist noch in der Schweiz bleiben…….Ab wo Sie hergekommen ist dort kann Sie weiterlügen wo es schon zur Kultur gehört. Gruesse aus Bahia André

  • 2

    abasilegubelmann
    am 15. April 2010 um 12:06 Uhr

    Wenn die Lügenpaula wieder Fuss auf ihre Heimat setzt,sollte mindestens der rote Teppich ausgerollt werden.Alle die gegen die Schweiz lauthals geschrien haben sollten anwesend sein und eine Gedenkminute einlegen inklisive TV-Globo und überlegen wie man im eigenen Land den Misständen entgegenwirken kann……..

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