Für die brasilianischen TV-Gesellschaften gelten ab sofort neue Regeln beim Jugendschutz. So müssen die Sender mit ihren rund 150 brasilianischen Kanälen vor der Ausstrahlung einen Hinweis zur Altersfreigabe ausstrahlen.
Dieser muss mindestens 5 Sekunden lang sein, in portugiesischer Sprache sein und von einem Gebärdendolmetscher begleitet werden. Dies gilt neben Filmen auch für alle anderen „audiovisuellen Werke“, die zwischen 6 Uhr morgens und 23 Uhr abends ausgestrahlt werden. Sofern es keine spezielle Klassifizierung des entsprechenden Programmes gibt, kann es für „das gesamte Publikum“ freigegeben werden, sofern keine Sex- oder Gewaltszenen darin vorkommen. Kinderprogramme können zudem separat klassifiziert werden.
- ER = Speziell geeignet für Kinder und Jugendliche
- L = Für das gesamte Publikum geeignet
- 10 = Enthält ungeeignete Szenen für Kinder unter 10 Jahren
- 12 = Nicht geeignet für Kinder unter 12 Jahren
- 14 = Enthält ungeeignete Szenen für Kinder unter 14 Jahren
- 16 = Nicht geeignet für Jugendliche unter 16 Jahren
- 18 = Nicht geeignet für Personen unter 18 Jahren
Die Neuregelung ist allerdings umstritten, da das Justizministerium keinerlei Vorgaben gemacht hat, wann welche Programme ausgestrahlt werden dürfen. Es muss lediglich am Anfang der Sendung der entsprechende Altershinweis veröffentlicht werden. Filme ab 18 Jahren könnten somit im Vormittagsprogramm laufen.