Wieder einmal macht Brasilien traurige Schlagzeilen in Sachen Gewalt. Laut der britischen Organisation Global Witness wurden 2014 in keinem anderen Land so viele Umweltschützer umgebracht. Mit 29 Menschen, die wegen ihres Einsatzes für die Natur und die Landrechte ihr Leben gewaltsam verloren haben, steht Brasilien an der Spitze des Rankings.
„How Many More?“ (Wie viele noch?) lautet der Titel des Berichtes, der am Montag (20.) veröffentlicht worden ist. Insgesamt sind danach weltweit 116 Umweltaktivisten ums Leben gekommen, die meisten von ihnen in Lateinamerika (87). Während Brasilien das Ranking mit 29 Morden anführt, gilt Honduras beim Pro-Kopf-Vergleich als gefährlichstes Land für Umweltaktivisten.
Insgesamt wird davon ausgegangen, dass die tatsächlichen Zahlen weit höher liegen. Zudem wird auf die Einschüchterungsversuche hingewiesen, unter denen viele Aktivisten leiden, wie Morddrohungen und Körperverletzungen. Verantwortlich gemacht werden für die kriminellen Übergriffe vor allem Bergbauprojekte, die Ausweitung der intensiven Landwirtschaft, die illegale Abholzung und ebenso der Bau von Wasserkraftwerken.
Aufgeführt ist in dem Bericht das Beispiel von Raimundo Rodrigues da Silva, auf den im Februar 2014 im Bundesstaat Marinhão geschossen wurde . Während er im Krankenhaus ums Überleben kämpfte, sollen zwei Männer erfolglos versucht haben dort einzudringen, um ihn zu töten. Wenig später erlag der Mann seinen Schußverletzungen. Raimundo da Silva war Sprecher einer Landkommune und hatte sich unter etlichen Morddrohungen für die rechtliche Zusicherung des Landes eingesetzt.
Zu den Landkonflikten tragen jedoch auch die Regierungen bei. Ein Beispiel ist der Bau des gigantischen Wasserkraftwerkes Belo Monte im Norden Brasiliens, für das 20.000 Menschen umgesiedelt werden sollen. Laut Global Witness soll der Präsident der Konstruktionsfirma Camargo Correa bereits Schmiergelder in Höhe von 30 Millionen US-Dollar an politische Parteien eingeräumt haben. Das brasilianische Staatsministerium ermittelt zudem Vorwürfe, dass bei dem Genehmigungsverfahren des Kraftwerkes soziale und umweltrechtliche Vorgaben übergangen wurden.